Anfrage zur Kreistagssitzung am 25.09.2023
Flüchtlingsbetreuung: Betreuungsschlüssel
Von verschiedenen Stellen wurde an uns die Aussage herangetragen, der Landkreis plane den Betreuungsschlüssel in der Flüchtlingsbetreuung von aktuell 120 Geflüchteten pro Vollzeitstellenäquivalent (VZÄ) auf 160 Geflüchtete pro VZÄ zu erhöhen.
Da uns dazu keinerlei Informationen des Landkreises vorliegen, fragen wir:
- Entspricht diese Aussage den Tatsachen?
- Wenn ja,
2.1. womit wird diese Planung begründet?
2.2. ab wann plant der Landkreis dies umzusetzen?
2.3. welche Konsequenzen hat dies für das aktuell angestellte Betreuungspersonal und die Ausschreibungsprozesse beim Landkreis, bei den Kommunen und bei den freien Trägern? Sind (Änderungs-)Kündigungen zu erwarten?
2.4. Wie werden die jeweils entstehenden Härten bearbeitet, um die soziale Betreuung vor Ort nicht zu gefährden?
2.5. Ist dem Landkreis bewusst, dass dies gravierende negative Auswirkungen auf die Integration und Teilhabe der geflüchteten Menschen, die Bildungsgerechtigkeit, die Armutsbekämpfung, das soziale Miteinander in den Gemeinschaftsunterkünften, die Gesundheitsversorgung und den Erwerb der deutschen Sprache der Geflüchteten, die Fachkräftegewinnung, die Wirtschaft und vieles mehr haben wird?
2.6. Ist dem Landkreis bewusst, dass dies insbesondere zu nicht vorhersehbaren Folgekosten für den Landkreis und die Kommunen führen wird? - Welchen Betreuungsschlüssel bringen andere hessische Gebietskörperschaften (hier Landkreis/kreisfreie Städte) zur sozialen Betreuung von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften zur Anwendung?