Förderschule mit Schwerpunkt Geistige Entwicklung in Pfungstadt: Standortwahl

Antrag zur Kreistagssitzung am 25.09.2023

Standortwahl für Förderschule in Pfungstadt

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg möge beschließen:

Für den Neubau der Förderschule mit Schwerpunkt Geistige Entwicklung in Pfungstadt wird die Standortbestimmung neu geprüft. Es soll ein Standort gefunden werden, welcher dem Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft besser entspricht als der zurzeit priorisierte.

Wenn möglich, soll ein Standort mit einer Anbindung an eine bestehende Schule ausgewählt werden. Die bestehende Interimslösung wird entsprechend verlängert.

Begründung:

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg beabsichtigt zum Schuljahr 2024/25 eine neue Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung in Pfungstadt zu errichten. Dieser Neubau soll im Gewerbegebiet in unmittelbarer Nähe zu einem Baumarkt und einem Umspannwerk auf einem bisher unbebauten Grundstück entstehen.

Der gewählte Standort ist für diese Schule völlig ungeeignet. Er lässt keinerlei Bestrebung erkennen, das Ziel der Inklusion zu verwirklichen. Die Standortfrage ist daher einer erneuten Prüfung zu unterziehen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet dazu, „die politische, wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen umzusetzen“ [Schulentwicklungsplan 2023/24 bis 2027/28, S. 55). Insoweit geht die Planung für die Förderschule auch an dem Ziel vorbei, die Einrichtung von Kooperationsklassen an allgemeinen Schulen, insbesondere für die Förderschwerpunkte Lernen oder geistige Entwicklung, zu ermöglichen.

In diesem Zusammenhang sind gem. § 51 Hessisches Schulgesetz die Möglichkeiten auszuloten, um an bestehenden Standorten in allgemeinen Schulen die inklusive Beschulung durch die Einrichtung von Kooperationsklassen umzusetzen. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg wird im Schulentwicklungsplan thematisiert, dass es „aktuell keine Kooperationsklassen“ gibt, bei der „Planung von Neu- und Umbauten sollen Kooperationsklassen und deren räumliche Bedarfe zukünftig berücksichtigt werden“ [Schulentwicklungsplan, S. 59 f.).

Auch bei der Planung der neuen Schule in Pfungstadt muss das Ziel sein, Schülerinnen und Schülern die „individuell beste Lernumgebung“ (Schulentwicklungsplan, S. 60) bereitzustellen.

Ein neuer Schulbau wird für viele Generationen von Schülerinnen und Schülern Lebensraum sein. Deshalb muss ein Standort sorgfältig ausgewählt und notfalls eine Interimslösung für eine längere Zeit in Kauf genommen werden.