Förderung der Betreuenden Grundschulen

Antragsrede Kreistag DaDi 07.04.2014, Betr. Grundschule
Friedrich Battenberg

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, meine sehr verehrten Damen und Herren,

 

Eigentlich ist das Thema „Betreuende Grundschule“ in unserem Landkreis eine Er­folgsgeschichte. Seit einiger Zeit arbeiten die beiden Koalitionsfraktionen an einem Modell, das eine möglichst gleichmäßige und gerechte Verteilung der vorhandenen Mittel garantieren soll. Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass die intensiv geführte Diskussion darüber bereits 2011 angestoßen wurde, um erste Grundlagen für eine mögliche Reform zu erhalten. Ausgangssituation war die Tatsache, dass das bestehende System größere strukturelle Ungerechtigkeiten  unter den betroffenen Schulen und Gemeinden mit sich brachte, bedingt auch dadurch, dass die einen früher, die anderen erst sehr spät einsteigen konnten.

 

Grundsätzlich ist zu sagen: Solange die echte Ganztagsschule noch nicht eingeführt ist, bietet die garantierte Betreuung der Schülerinnen und Schüler zu festgelegten Zeiten außerhalb des Pflichtunterrichts als Übergangslösung eine ideale Möglichkeit, berufliche Interessen bzw. Notwendigkeiten mit den Bedürfnissen ihrer Familie in Einklang bringen zu können. Unterschiedliche Träger bieten, vielfach mit großem ehrenamtlichem Engagement, ansprechende Programme, durch die die betreuten Schülerinnen und Schüler sich wohlfühlen sollen. Beteiligt daran sind die Standort- Gemeinden, private Einrichtungen wie auch der Landkreis. Dass das Engagement des Landkreises weiterhin gefragt ist, dass dieser nicht nur zur Verfügung stehende Landesmittel dafür verwendet, sondern darüber hinaus eigene Haushaltsmittel zur Förderung der Betreuenden Grundschulen bereitstellen soll, wird bisher  wohl von allen Fraktionen nicht in Frage gestellt.

 

Es fragt sich nur, inwieweit eine eigene Trägerschaft des Landkreises notwendig ist und ob die 15 bestehenden Kreisträgerschaften auf Dauer aufrechterhalten werden können. Unter den Zwängen eines knappen Kreishaushalts und eines vom Regie­rungspräsidenten eingeforderten Haushalts-Sicherungskonzepts können zumindest keine weiteren Verpflichtungen in diese Richtung übernommen werden. Auch wenn ein einheitliches Betreuungskonzept unter der Regie des Landkreises einen gewis­sen Charme hätte, so bleibt dieses reines Wunschdenken, und würde zudem die Vielfalt der Angebote vor Ort und den Elan der ehrenamtlichen Arbeit zu ersticken, wenn nicht gar zu zerstören. Auch unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität sind lokale, den Stellenplan des Kreises nicht belastbare Lösungen in jedem Fall vorzu­ziehen.

 

Darüber ist freilich mit dem gegenwärtigen Antrag auch noch nicht zu entscheiden. Ein überstürztes, von Sparzwängen diktiertes Exit-Vorgehen wäre andererseits sicher der falsche Weg. Deshalb ist es richtig, das Ziel einer Beendigung der noch beste­henden Kreisträgerschaften erst dann in Angriff zu nehmen, wenn über den eigentli­chen Antrag 1781-2013, nämlich die Einführung der Förderrichtlinien zur Verteilung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, entschieden wird.

 

Dass diese von der Koalition in langwieriger und gründlicher Arbeit  konzipierte För­derrichtlinie in der heutigen Sitzung noch nicht verabschiedet werden kann – mit der Folge, dass die bestehenden, historisch bedingten Ungerechtigkeiten in der Förder­praxis aus Gründen des Bestandsschutzes noch nicht aufgehoben werden können -, mag man bedauern. Doch macht es Sinn, hier doch noch einmal im Hinblick auf den von der Landesregierung vereinbarten „Pakt für den Nachmittag“ zuzuwarten. Im Ko­alitionsvertrag der CDU und den GRÜNEN in Hessen wurde bekanntlich festgelegt, ich zitiere daraus auszugsweise: „Unser Pakt für den Nachmittag will eine Bildungs- und Betreuungsgarantie für Grund­­schulen verwirklichen[…] Gemeinsam mit den Kommunen wollen wir allen Eltern, die dies für ihre Grundschulkinder wollen oder für die Vereinbarkeit von Familie und Be­ruf brauchen, ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot von 7.30 bis 17.00 Uhr machen“. Doch ist noch offen, wann und wie dieses Versprechen umgesetzt wer­den wird. Da mit einer Realisierung dieses Projekts das Förderprogramm des Kreises angepasst werden müsste, können wir von Seiten der Koalitionsfraktionen damit le­ben, noch einmal abzuwarten, bis darüber größere Klarheit besteht. Insofern ist die antragstellende Koalition bereit, die Verabschiedung der Förderrichtlinie bis zu die­sem  Zeitpunkt zurückzustellen.

 

Durch den erneuten Aufschub eines Beschlusses zum Inkrafttreten neuer Regeln und Grundsätze zur Förderung der Grundschulen im Landkreis soll indes keineswegs das bestehende System zementiert werden. Wir hoffen auch nicht, dass die anste­hende Haushaltskonsolidierung zu einer Einschränkung der Förderung führt.  Sollte allerdings das Landesprogramm noch einige Zeit auf sich warten lassen oder aber nur beschränkt wirksam werden, muss unsere geplante Reform zumindest für eine Übergangszeit zügig umgesetzt werden. Nur eines ist jetzt schon klar: Ein Ausbau der Kreisträgerschaft für Betreuende Grundschulen wird es mit uns ebenso wenig geben wie eine Bestandsgarantie für die bestehenden Trägerschaften. Uns geht es um möglichst pragmatische und zielführende Kriterien, um die vorhandenen Mittel des Kreises und auch des Landes möglichst gerecht zu verteilen, um die zumeist von großem Engagement getragene Betreuungsarbeit vor Ort zu unterstützen und zu stabilisieren. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lässt aber auch keinen Zweifel daran, dass sie anstrebt, die noch bestehenden Kreisträgerschaften nach und nach abzubauen. Nur braucht dieser Prozess eben seine Zeit, um nicht die teil­wei­se hervorragende Betreuungsarbeit an den Grundschulen zu zerstören.

 

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.