Ergänzungsvorlage Haushaltsplan 2022/23

Zukunft sozial und ökologisch im Landkreis gestalten

Sehr geehrte Frau Wucherpfennig,
sehr geehrter Herr Größmann,

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, aufgrund der Kurzfristigkeit der Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplan 2022/2023 ( Nr. 1522-2022/DaDi) den folgenden Antrag auf der Tagesordnung des HFA am 13.06.2022 und der des Kreistags am 20.6.2022 zu berücksichtigen:

Haushaltsplan 2022/2023 und Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplan 2022/2023
Antrag zu geplanten Konsolidierungsmaßnahmen

Zukunft sozial und ökologisch im Landkreis gestalten:
1. Kinder, Jugendliche, Familien und Menschen mit Behinderung von den Kürzungen ausklammern
2. Verkehrswende gestalten durch Maßnahmen im ÖPNV und nicht im Straßenbau

Wir beantragen eine Einzelabstimmung zu allen Unterpunkten der Beschlussvorschläge.
Beschlussvorschlag zu 1.
Rücknahme der geplanten Veränderungen zum Entwurf Ergebnishaushalt in folgenden Produktpositionen und Konten für 2022 (gegenüber dem am 04.04.2022 vorgelegten HH-Entwurf werden nachfolgende Änderungen für das HH-Jahr 2022 für nichtig erklärt, s. auch Originaländerungsantrag https://session-net.ladadi.de/buergerinfo/to0050.asp?__ktonr=59195)

Rücknahme der geplanten Veränderungen zum Entwurf Ergebnishaushalt in folgenden Produktpositionen und Konten für 2023 (gegenüber dem am 04.04.2022 vorgelegten HH-Entwurf werden nachfolgende Änderungen für das HH-Jahr 2023 für nichtig erklärt, s. auch Originaländerungsantrag https://session-net.ladadi.de/buergerinfo/to0050.asp?__ktonr=59195)

Begründung:
Personal- und Kosteneinsparungen erfolgen in der Ergänzungsvorlage in hohem Maße in den Bereichen Kinder, Jugend, Familie und Inklusion. Genau diese Gruppen sind von den Einschränkungen und Folgen der Corona-Pandemie ganz besonders betroffen. Hier Kürzungen zu verantworten ist unsozial sowie gegen die Chancengerechtigkeit und Teilhabemöglichkeiten dieser Personengruppen gerichtet.

Beschlussvorschlag zu 2.
a. Die Konsolidierungsmaßnahme mit der Lfd. Nr. 1 des am 04.04.2022 vorgelegten HH- Entwurfes „Reduzierung DadiLiner“ im Produktbereich 12 – ÖPNV 1.12.02.01 in Höhe von 809.000,00 € in 2022 und in Höhe von 1,447.000,00 € in 2023 wird nicht umgesetzt und das Projekt DaDi-Liner wird in der ursprünglichen Projektplanung durchgeführt.
b. Rücknahme der geplanten Veränderungen zum Entwurf Ergebnishaushalt 2022 in folgenden Produktpositionen und Konten für 2022 (gegenüber dem am 04.04.2022 vorgelegten HH-Entwurf werden nachfolgende Änderungen für das HH-Jahr 2022 für nichtig erklärt)

c. Die Planungsleistungen für die B38 und die B45 werden nicht in der Trägerschaft des Landkreises Darmstadt-Dieburg umgesetzt.
d. Die aus der Partnerschaftsfinanzierung Schiene (RMV/DaDina) eingesparten Kosten der im HSK vom 04.04.2022 unter der lfd. Nr. 22 „RMV“ angesetzte Konsolidierungsmaßnahme werden für die Erweiterung von Angeboten des Öffentlichen Personennahverkehrs eingesetzt.

Begründung:
Die Verkehrswende muss mit den Verkehrssystemen des ÖPNV und nicht durch einen weiteren Ausbau der Möglichkeiten für den Individualverkehr gestaltet werden. Bei den Planungsleistungen für die B 45 und B 38 handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Landkreises Darmstadt-Dieburg, die den Finanzhaushalt des Landkreises Darmstadt-Dieburg belasten. Sie sind im Zuge der Haushaltskonsolidierung abzuplanen. Im Gegensatz zum Bundesstraßenbau ist der Landkreis für den ÖPNV gesetzlich zuständig.
Dementsprechend ist
1. die landkreisweite Einführung des DaDi-Liners, wie ursprünglich beschlossen, umzusetzen und
2. die Straßenbahnplanung mittels der Stradadi GmbH ohne zeitliche Verzögerungen gemeinsam mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt fortzusetzen.

Wenn die DADINA die Mittel für die „Partnerschaftsfinanzierung Schiene“, wie in der Konsolidierungsmaßnahme Nr. 22 „RMV“ vorgesehen, nicht mehr bereitstellen muss, müssen die Gelder zur Ausweitung des Angebotes des öffentlichen Personennahverkehrs eingesetzt werden.

C. Schlipf-Traup
C. Grunwald
(Fraktionsvorsitzende)