Zum TOP 31.1 der Kreistagssitzung – Stellungnahme des Ersten Kreisbeigeordneten Robert Ahrnt
Pandemiebedingter Teilerlass der Elternbeiträge fürBetreuungsangebote an Schulen – Änderungsantrag der CDU
Die für die Nachmittagsbetreuung an Grundschulen zuständige Dezernentin Frau Dr. Sauer hat in der Sitzung des HFA ausführlich über die Arbeit der kreiseigenen Betreuungs-gGmbH und der freien Träger berichtet. Sie konnte gut darstellen, wie die Betreuungskräfte in der Nachmittagsbetreuung alles tun, um an jeder Schule das Angebot für die Kinder aufrecht zu erhalten. Dabei arbeiten die angestellten Kräfte unter erschwerten Bedingungen: Es werden an allen Schulen sogenannte Kohorten, d.h. feste Gruppen, gebildet, die auch über mehrere Tage eine Einheit bilden, um eine mögliche Ansteckung zu begrenzen. Damit geht einher, dass es mehrere und kleinere Gruppen gibt, um Ansteckungsketten zu verhindern. Wenig Kinder – hoher Personaleinsatz.
Der CDU-Antrag auf 100% Gebührenerlass ist sicherlich im Sinne vieler Eltern.Die Grünen halten nach Abwägung aller Belange jedoch den vorgeschlagenen Weg für richtig:
1. Der Kreis setzt nicht nur die ohnehin im Haushalt stehenden Mittel ein, sondern legt durch den Vorschlag des Kreisausschusses bis zu 1,6 Mio.€ zusätzliche Gelder auf den Tisch, das ist der Unterschied zu Sodeg. Mittel, die an anderer Stelle oder im nächsten Haushalt schmerzlich fehlen werden, weil es hierfür (im Gegensatz zu den Kindergärten) keine Refinanzierung vom Land gibt.
2. Der Landkreis liegt in der Nachmittagsbetreuung hessenweit an der Spitze. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, die von den Gemeinden übernommen und stark ausgebaut wurde. Diese Leistung ist in jeder Hinsicht außerordentlich. Das Modell funktioniert auch nur durch eine Drittelfinanzerung von Eltern, Land Hessen und Kreis. Eine 100%ige finanzielle Verantwortung für die Nachmittagsbetreuung kann der Kreis auch in Zukunft nicht alleine stemmen, d.h. dieses Super-Angebot kann auch in Zukunft nur mit Hilfe der Elternbeiträge am Leben erhalten werden. Es ist daher nur folgerichtig, wenn manche Eltern auch einen Solidarbeitrag leisten für diejenigen Eltern, welche auf die Betreuung derzeit angewiesen sind.
3. Der bei den Eltern verbleibende Betrag in Höhe von 30,-€ pro Monat ist verschmerzbar angesichts der Tatsache, dass die realen Kosten einer Betreuung pro Kind bei knapp 200,-€ pro Monat liegen.
Der Vorschlag des Kreisausschusses ist deshalb ein ausgewogener Kompromiss.