Verkehrsentwicklungsplan

Kreistag, 17.02.2020,   Marianne Streicher-Eickhoff

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

meine Damen und Herren,

es hat sich herumgesprochen, dass Grüne zunächst einmal umfassende Untersuchungen und Konzepte fordern, bevor sie Einzelprojekte befürworten.

 Das ist auch richtig so!

Trotzdem werden wir den AfD-Antrag heute ablehnen. Dafür gibt es 2 Gründe:

  • Für die Grünen sitzen in diesem Kreistag eine Reihe von erfahrenen Politikerinnen und Politikern, die das Schicksal vieler Konzepte verfolgen konnten und
  • zur Verkehrsentwicklung in Stadt und Landkreis gibt es eine Reihe von Untersuchungen mit Konzepten und tragfähigen Einzelergebnissen, die für eine Umsetzung geeignet sind.

Wir brauchen daher keinen neuen Plan!

Unverzüglich kann der sowieso nicht aufgestellt werden! Ich erinnere an die Aufstellung des Verkehrsentwicklungsplans 2011, die äußerst langwierig war, weil aktuelle Daten zu Verkehrsmengen nicht zur Verfügung standen und Ergebnisse aktueller Zählungen abgewartet werden mussten.

Und: wenn sie denn einmal da sind – sind die erhobenen Daten hochgradig volatil.

Verkehrsmengen verändern sich, die Zusammensetzung von Verkehrsarten verändert sich.

Derart komplizierte Zusammenhänge, wie die der Verkehrsarten und Verkehrsmengen in ihrem Zusammenwirken, sind kaum verlässlich zu simulieren, um die geforderten Handlungskonzepte zu erarbeiten.

Wir Grünen nehmen hinsichtlich der Verbesserung von Mobilität jedoch keine Verweigerungshaltung an.

Vielmehr waren und sind wir aktiv. Zusammen mit unseren jeweiligen Koalitionspartnern und den umliegenden Gebietskörperschaften haben wir Konzepte erarbeitet und arbeiten an deren Umsetzung.

Ich erinnere an den Radwegeplan, an den Nahverkehrsplan der DADINA und die Gespräche im Rahmen des Verkehrsgipfels. Gedankenaustausch und politische Einigkeit scheinen uns aktuell vorrangig.

Hier schaffen wir – im Rahmen unserer Zuständigkeiten – Verbesserungen für die Bürger und Bürgerinnen.

Womit wir bei einem weiteren wichtigen Punkt bei der Beurteilung ihres Antrages wären. Den Zuständigkeiten!

Wenn sie z.B. die Zuständigkeiten und Prioritätensetzung im Radwegeplan ansehen, rangieren die wenigen, außerörtlichen Maßnahmen an Kreisstraßen eher im hinteren Feld.

Wichtiger sind straßenbegleitende Radwege an Bundes- und Landstraßen – wichtig sind aber auch die innerörtlichen Verbindungen.

Bei allen drei ist der Einfluss der Kreispolitik gering.

Sollte der Antrag als Aufruf zu Appellen an Dritte gemeint sein, halten wir ihn eher für politisch motiviert als erfolgsorientiert.

Hinsichtlich des ÖPNV sind die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung – insbesondere der Schienenverbindungen  – bekannt. Soweit sie im Einflussbereich des Kreises liegen, wird Notwendiges erarbeitet. Eine breite Unterstützung wäre von Vorteil. Hier sollten wir Einigkeit für die Vorhaben, die vorrangig mit unserem Verkehrsunternehmen durchführbar sind, demonstrieren und nicht Streitereien fördern, die uns auch gegenüber potenziellen Geldgebern unglaubwürdig machen.

Wenn es den Antragstellern darum geht,

  • Straßenbauprojekte, die abgeplant sind (NOU) wieder ins Bewusstsein der Bürger zu bringen oder
  • Sich wegen mangelnder Planungskapazität verzögernde Maßnahmen (OU Groß-Bieberau) zu thematisieren,
    lehnen wir das ab und verweisen auf die
  • Fortschreitung des Planfeststellungsverfahrens zur OU Hahn.

Wir Grünen ziehen eine konsequente und kontinuierliche Arbeit vor.

Wir meinen, jetzt ist die Zeit der Umsetzung von als notwendig erkannten Maßnahmen, deren Wirkung später zu evaluieren sein wird. Neue großräumige Untersuchungen sind verzichtbar.