Christian Grunwald, Fraktion Bü90/Die GRÜNEN,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werte Kolleginnen und Kollegen,
Auf Basis des Antrages der CDU Fraktion aus dem Jahre 2018 hat die Koalition einen Änderungsantrag eingebracht: das Anliegen der CDU Fraktion – ein gemeinsames Trägermodell für alle im Bereich der Schulsozialarbeit und Jugendsozialarbeit an Schulen Beschäftigten als Pilotprojekt zu initiieren – wird vorgeschlagen, dahingehend zu operationalisieren, dass in einem ersten Schritt geprüft wird, ob seitens des Landes überhaupt ein belastbares Interesse besteht. In den Beratungen wurde deutlich, dass diese Verfahrens- und Vorgehensweise konstruktiv und im Ergebnis mehrheitlich tragfähig ist.
Weiterhin schlägt die Koalition vor, erst in einem zweiten Schritt die Einbeziehung der Städte und Gemeinden zu prüfen. Die Städte und Gemeinden sind mitunter Projektträger, Kooperationspartner und setzen ihre sozialpädagogischen Fachkräfte oder Ressourcen aus den Abteilungen – bspw. der Jugendförderungen – ein. Diese gewachsenen Kooperationskonstrukte sind schwierig in etwaige Verhandlungen mit einzubeziehen, ja sogar nachrangig, da sie von Kommune zu Kommune ungemein differieren und man die z.T. individuellen Arbeitsbeziehungen zwischen Schulen und Kommunen nicht ohne Weiteres verunsichern sollte.
Vom Beschlussverlauf bedauern wir, dass der Antrag im eigentlich dafür vorgesehenen Gremium, dem Jugendhilfeausschuss (JHA) von der CDU-Fraktion nicht auf die TO gehoben wurde. Hier wäre eine fachlich tiefere Debatte angestoßen worden, die so im GGSA nicht zu führen ist. Die CDU – Fraktion hätte sich hier Feedback von Fachleuten, Trägern und institutionell-öffentlichen Vertreterinnen und Vertretern einholen können. Sie hätte hier für ihr Anliegen werben können. Fachgespräche hätten im zuständigen Fachausschuss organisiert werden können. Sicherlich, das kann noch nachgeholt werden bzw. wird es nachgeholt werden müssen, weil es sich hier um eine grundsätzliche Angelegenheit der Jugendhilfe handelt, somit gesetzlich zwingend im JHA beraten werden muss. Letztendlich ist es eine Stilfrage: Die Idee ein solches Pilotprojekt von unten heraus über den JHA zu beginnen. Jetzt ist es so, dass die Politik im Kreistag etwas „von oben“ beschlossen hat. Damit findet das vermeintlich gut gemeinte Ansinnen sicherlich weniger Rückhalt, v.a. Dingen in der kommunalen Fachöffentlichkeit.
Weitere kritische Fragen sind inhaltlicher Natur und der Komplexität sowie der historischen Entwicklung der Schulsozialarbeit geschuldet. Macht es Sinn, die an den Sozialräumen der jeweiligen Schulform orientierte individuell konzipierte Schulsozialarbeit landkreisweit zu zentralisieren? Wo und was sparen wir bei welcher Körperschaft? Welchen inhaltlichen Profit haben wir?
Wie können JuSaS (Jugendsozialarbeit an Schulen des Landkreises Darmstadt-Dieburg) – Fachkräfte mit 0,5 – 0,75 Stellenanteilen, die nur an weiterführenden Schulen und explizit nur an SEK I operieren mit den neuen UBUS (= unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte des Landes Hessen) Kräften der Grund- und weiterführenden Schulen zusammen gebracht werden? Wie kommen die Schulsozialarbeiter mit ins Spiel, die aus umgewandelten Lehrerstellen auf Initiative einer Schulleitung eingerichtet wurden? Wie können die Schulsozialarbeiter der Berufs- und der Produktionsschule kooperieren? Schließlich gesellen sich zu diesem Themenfeld die Städte und Gemeinden (mit unterschiedlichen Projekten und Mitarbeitereinsätzen). Diese geben häufig eine Anbindung in den Sozialraum. Sie sind teilweise eine nicht zu unterschätzende lokale Größenordnung. Ist hier eine zwanghafte Vereinheitlichung überhaupt möglich? Der fachliche Standard in der lokalen und regionalen Bildungslandschaft Darmstadt-Dieburg und Stadt Darmstadt heißt multiprofessionelle Zusammenarbeit, die sich am Sozialraum der Schulgemeinde orientiert – Ist nicht das der Weg, den wir in der Frage der Schulsozialarbeit gehen sollten?
Spannende fachliche Fragen. Ich freue mich auf die fachpolitische Diskussion. Wir bitten um die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.