Top 19, Keine Hartz IV Sanktionen für Familien mit Minderjährigen
Susanne Hoffmann-Maier
Der Änderungsantrag der FW-PP und der ursprüngliche Antrag der LINKEN unterscheiden sich nicht wirklich. Sie unterstellen beide, dass die Verwaltung willkürlich Sanktionen verhängt. Das können wir so nicht stehen lassen. Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Ein ALG II-Bezieher – für uns muss es unerheblich sein, ob es sich um eine Familie mit Minderjährigen handelt, hat derzeit bestimmte Pflichten. Hält er diese nicht ein, gibt das Gesetz in § 31 SGB II einen ganzen Katalog von Sanktionen vor, der bis hin zur Kürzung der Leistungen geht.
Zur Präzisierung: Die Jobcenter haben einen gewissen Ermessensspielraum bei der Verhängung von Leistungskürzungen, dennoch muss bei Leistungskürzungen eine schriftliche Rechtsfolgebelehrung vorangehen. Es reicht nicht aus, wenn der Sachbearbeiter schreibt, dass bei Pflichtverletzungen Sanktionen drohen. Die Belehrung zu den Rechtsfolgen muss je Einzelfall konkret, verständlich und ausreichend begründet erfolgen. Ansonsten ist die Verhängung von Strafen nichtig und der Leistungsbezieher kann Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid einlegen.
Dies ist die Gesetzeslage. Diese haben wir zu akzeptieren, obwohl wir Grünen anderer Meinung sind. Deshalb haben wir GRÜNE 2016 auf Bundesebene den Antrag gestellt, dass Sanktionen für Hartz-IV Empfänger, die die Auflagen nicht erfüllen, abgeschafft werden.
„Stattdessen setzen wir GRÜNE auf Motivation, Anerkennung und Beratung auf Augenhöhe“. Wir GRÜNEN sind der Auffassung, dass Sanktionen sowohl den kooperativen Charakter des Fallmanagement als auch ein menschenwürdiges Existenzminimum gefährden.
Dennoch ist der Kreistag nicht der geeignete Ort um Bundesgesetze zu kritisieren. Wir werden daher diesen Antrag ablehnen.
Wir werden uns aber weiterhin für die Abschaffung der Sanktionen auf Bundesebene einsetzen, denn nur dort kann eine Gesetzesänderung erfolgen, die wir für wichtig und richtig halten. Kürzungen am Existenzminimum halten wir für unzulässig.