KT 26.9.2016, Susanne Hoffmann-Maier, Vorlage 0310 – 2016
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren,
Die GRÜNE Fraktion wird dem Antrag zustimmen. Nach einem Jahr Prüfung sehen wir sehen dies als Anschubfinanzierung und Motivation für die Kommunen, um die Bevölkerung mit frei zugänglichem WLan zu versorgen. Bislang ist die Versorgung höchst unterschiedlich je nach Gemeinde. Der Kreis sieht sich in der Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die Teilhabe an Informationen für alle Bürger*innen möglich ist und sich nicht nach dem Wohnort richtet. Egal welche Einstellung zu diesem Thema jeder einzelne von uns hat, können wir bestimmte Vorteile nicht ignorieren. Berufstätige Menschen wollen oft ihre Mails lesen oder sich Infos unterwegs beschaffen, genau wie Menschen mit geringem Einkommen sich dadurch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verschaffen. Ein Internetzugang ist auch eine Frage des Geldbeutels und das Datenvolumen zum surfen im Internet gerade bei Handys ist begrenzt und danach muss zugekauft werden.
Dennoch ist es eine freiwillige Leistung des Kreises und jede Kommune muss selbst entscheiden, in welcher Form sie ihren Bürger*innen entgegenkommt und diese Infrastruktur bereitstellt.
Nach wie vor sind viele rechtliche Fragen nicht geklärt. Die Störerhaftung ist zwar vom Tisch lt. europäischem Gerichtshof, allerdings haben die Richter festgestellt, dass der Betreiber des WLans verpflichtet werden kann einen Passwortschutz einzurichten, um illegale Downloads zu unterbinden. Auch Unterlassungsklagen sind damit weiterhin möglich. Die Richter hoben hervor, dass die Gerichts- und Abmahnkosten nicht vom Betreiber zu tragen sind. Hier ist auf jeden Fall noch gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
Bei Punkt 5 wird darauf verwiesen, dass die Nutzung im rechtlichen Rahmen zu dokumentieren ist. Wir GRÜNE sehen dies kritisch, auch wenn es der derzeitigen Rechtsprechung entspricht. Es handelt sich hier um die Vorratsdatenspeicherung, die personenbezogene Daten speichert, ohne dass die Daten aktuell benötigt werden. Das bedeutet also, dass ohne Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr gespeichert wird und verhindert die Anonymität im Internet. Daraus lässt sich das Kommunikationsverhalten jedes Teilnehmers analysieren und daraus Persönlichkeitsprofile erstellen. Wir GRÜNE halten dies für einen Generalverdacht gegen alle Bürger und Bürgerinnen. Die GRÜNE Bundestagsfraktion lässt deshalb das neue Gesetz, dass Ende 2015 in Kraft getreten ist, verfassungsgerichtlich prüfen.
Daher sehen wir als Alternative, dass Kommunen ihre Hotspots mit Unterstützung der Freifunk Initiative aufbauen. Freifunk ist eine nichtkommerzielle Initiative, die sich dem
Aufbau und Betrieb eines freien Funknetzes widmet. Ihre Ziele sind die Förderung lokaler Kommunikation, möglichst dezentralem Aufbau, Anonymität und Überwachungsfreiheit. Die von Freifunk eingesetzte Freedom Fighter Box ist ein fertig eingerichteter WLan Router, der die Daten über einen schwedischen VPN Anbieter ins Internet leitet. In Schweden gibt es keine Störerhaftung. Die Entscheidungen liegen jedoch in den Kommunen. Der Kreis macht die Förderung nicht von dem Vertragspartner der Gemeinden abhängig. Das akzeptieren wir.
Trotz aller gerade geschilderten Probleme halten wir den Antrag für sinnvoll. Es gibt keine 100 % Sicherheit, weder im Leben noch im Internet. Als Politiker*innen sind wir aber verpflichtet Lösungen zu suchen und zu finden.
Der Ursprungsprüfantrag wird nur zu einem bestimmten Teil beantwortet. Es ist aber ein kleiner erster Ansatz. Daher stimmen wir der Vorlage trotz diverser Bedenken zu.
Die Gemeinden und Städte sind jetzt gefordert und sollten mit dem bereitgestellten Geld des Kreises sich auf den Weg machen und freie WLan Internetzugänge für ihre Bürgerinnen schaffen.