Redebeitrag im Kreistag am 06.11.2023
Von Martin Tichy, Fraktionsmitglied Bündnis 90/Die GRÜNEN
Es gilt das gesprochene Wort.
TOP 7: Satzung zur 4. Änderung der Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz (Unterbringungsgebührensatzung)
Verwaltungsvorlage: 3341-2023/DaDi
Vorlage 3511-2023/DaDi Änderungsantrag GRÜNE zu Verwaltungsvorlage 3341-2023/DaDi
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
folgende Punkte sind für das Verständnis und die Intention unseres Änderungsantrags essenziell:
Erstens: Migration und Flucht sind große Herausforderungen und eine Chance zugleich – für beide Seiten, die Menschen die zu uns kommen und für uns als Gesellschaft.
Zweitens: Unser Änderungsantrag zielt auf die Geflüchteten, die ein Bleiberecht haben. Menschen, die bei uns bleiben wollen, bleiben dürfen und überwiegend auch bleiben werden.
Drittens: Grundlage dafür, dass die Geflüchteten und wir als Gesellschaft die Chancen nutzen und dabei die Herausforderungen erfolgreich bewältigen, ist eine gelungene Integration. Je früher, umso erfolgreicher.
Viertens: Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften darf immer nur ein Übergang sein, kein Dauerzustand. Je kürzer umso besser.
Fünftens: Menschen ohne Beschäftigung haben auf unserem Wohnungsmarkt so gut wie keine Chance eine eigene Wohnung zu ergattern. Deshalb ist es nicht nur wichtig, dass die Geflüchteten so schnell wie möglich unserem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sondern auch tatsächlich eine bezahlte Tätigkeit – Ausbildung oder Beschäftigung – aufnehmen.
Und ganz wichtig: Die Verwaltung ist engagiert und leistet hier bereits Außerordentliches. Wir sind dennoch der Meinung, dass die jetzige Fassung der Unterbringungsgebührensatzung noch nicht alle Möglichkeiten nutzt.
Ziel unseres Antrags ist, zusätzliche Anreize für die Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit und daran anschließend den Auszug aus einer Gemeinschaftsunterkunft zu geben, ohne finanziellen Mehraufwand oder Mindereinnahmen für den Kreishaushalt, mit einem minimalen, im wesentlichen einmaligen Mehraufwand für die Verwaltung, unter Nutzung der Möglichkeiten, die uns das Kommunalabgabengesetz bietet.
Die Unterbringungsgebühr für Geflüchtete mit eigenem Einkommen über dem jeweiligen Regelbedarf um 40,-Euro/Monat zu reduzieren und dazu die Gebühr für eigene Kinder unter 16 Jahren für den Zeitraum von sechs Monaten auf 100,00 Euro pro Kind zu reduzieren, verbessert für diese Menschen ihre finanzielle Situation und schafft Selbstständigkeit gegenüber MitbewohnerInnen ohne Beschäftigung.
Gleichzeitig wollen wir den Menschen eine Gebühr abverlangen, die einem Wirklichkeitsmaßstab entspricht. Weil wir dies ohne großen Verwaltungsaufwand und ohne eine Differenzierung nach einzelnen Liegenschaften erreichen wollen, haben wir uns auf nur zwei Ausstattungsmerkmale beschränkt:
Zimmerbelegung mit bis zu oder mehr als zwei Personen und ob dieses eine Nasszelle besitzt oder nicht.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Geflüchtete dürfen und sollen sich weder die Unterkunft aussuchen noch eigenständig wechseln. Doch über 1700,00 Euro für eine vierköpfige Familie in einem Zimmer mit Sammeldusche und 890,00 Euro für zwei Personen in einem Zimmer mit Nasszelle sind zu pauschalisiert und passen nicht zusammen.
Letzter Punkt: Wir sind uns – glaube ich – fast alle einig.
Jeder Platz, der in einer Gemeinschaftsunterkunft frei wird, ist ein Platz, den wir nicht zusätzlich schaffen und finanzieren müssen. Ich bin überzeugt, fast jede und jeder von uns wird uns zustimmen, dass die vorliegende Gebührensatzung wenige bis keine wirklichen Anreize bietet, den Auszug aus einer Unterkunft zu unterstützen.
Dann lehnen sie unsere Vorschläge bitte nicht ab oder machen Sie selbst welche!
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Hier der Änderungsantrag zur Unterbringungsgebührensatzung der GRÜNEN Fraktion:
https://session-net.ladadi.de/buergerinfo/vo0050.asp?__kvonr=24178