Strategische Sozialplanung

 

Darmstadt, den 27.02.2020

 

Sehr geehrte Frau Wucherpfennig,  die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bitten Sie, den nachfolgenden Antrag für die Kreistagssitzung am 30.03.2020 zu berücksichtigen.

Beschluss:

Der Kreistag Darmstadt-Dieburg beabsichtigt die Einführung der strategischen Sozialplanung in der Kreisverwaltung.

Deshalb wird der KA beauftragt, bis zur Sommerpause darzulegen, welche bereits vorhandenen Fachplanungen in die Umsetzung der strategischen Sozialplanung eingebracht werden können und ob bzw. welche zusätzlichen Ressourcen im Zug der Einführung und Umsetzung erforderlich werden.

Insbesondere sind die finanziellen und personellen Auswirkungen einer Umsetzung darzustellen.  

Die strategische Sozialplanung soll fundierte und transparente Grundlagen

  • für grundsätzliche Entscheidungen
  • für die Verteilung von Ressourcen
  • für die Etablierung von unterstützenden Strukturen im Sozialraum
  • für die Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen und Projekten ermöglichen.

Im Rahmen der Bearbeitung sollen folgende Vorgaben Berücksichtigung finden:

  • der Prozess wird wissenschaftlich begleitet
  • die kreisangehörigen Städte und Gemeinden werden zur Sicherung eines sozialraumorientierten Ansatzes eingebunden
  • die Erkenntnisse aus der strategischen Sozialplanung fließen regelmäßig in den Prozess der Zukunftswerkstatt ein.

Über den Prozess ist regelmäßig im zuständigen Ausschuss zu berichten.  

Begründung:

In einem immer komplexer werdenden Spannungsfeld sozialer Problemlagen greifen einfache, monokausale Lösungen und Betrachtungsweisen oft zu kurz. Die Strategische Sozialplanung zur Gestaltung sozialer Infrastruktur soll daher in der Kreisverwaltung etabliert werden.

Es ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unvermeidbar, dass die vielfältigen Aufgaben und Planungsansätze über einzelne Fachplanungen hinausgehen: Eine vieldimensionale Betrachtung soll es ermöglichen, Leistungsstrukturen den sich verändernden Lebensplanungen der Betroffenen flexibel anzupassen.

Verschiedene Fachplanungen sind aufgrund bestehender, teils sogar gesetzlicher Vorgaben bereits in den Verwaltungsstrukturen verankert, hier können Synergien genutzt werden, ohne zwangsläufig zusätzliche Planungen u.ä. einzuführen.

Dabei wird Strategische Sozialplanung als sozial-fachliches Instrument zur Steuerung von

Planungszielen und als Instrument zur Bewertung der Wirksamkeit von Angeboten und

Leistungen verstanden. Sozialplanung ist bedarfsgerechte Planung, um die Lebenslagen von Menschen zu verbessern, und zwar insbesondere unter Einbeziehung von Sozialdaten und der Beratung aller relevanter Akteure (Verwaltung, Politik, Träger, Zivilgesellschaft). Strategische Sozialplanung erhebt soziale Bedarfe für definierte Planungsräume und erarbeitet steuerungsunterstützende Handlungsempfehlungen für die Sozialpolitik.  Ziel ist es, mit Hilfe sozialplanerischer Ansätze Lebensverhältnisse zu verbessern, Armut zu bekämpfen und die Herstellung von Chancengleichheit voranzutreiben.