Zuschussgewährung für den Betrieb des Frauen- und Kinderschutzhauses im westlichen Landkreis

Von: Claudia Schlipf-Traup, Fraktionsvorsitzende in Doppelspitze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 19, Vorlage 5151-2024/DaDi/1, Zuschussgewährung für den Betrieb des Frauen- und Kinderschutzhauses im westlichen Landkreis
Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren,

Gewalt gegen Frauen ist leider allgegenwärtig.
Vor wenigen Tagen wurde in Bensheim eine Frau vermutlich von ihrem Ehemann umgebracht. Über 9.000 Frauen mussten im vergangenen Jahr nach Angaben des Innenministeriums Hessen Gewalt in ihrer Ehe und Partnerschaft erfahren, und es werden immer mehr, nicht nur in Hessen.

Im Jahr 2023 wurden 938 Mädchen und Frauen Opfer von versuchten oder vollendeten Femiziden in Deutschland. 360 Frauen und Mädchen starben dabei.

Frauen, die Gewalt erfahren haben, brauchen Schutz. Einen Raum, wo sie und ihre Kinder sicher vor erneuter Gewalt sind, wo sie das Trauma verarbeiten können, wo sie Beratung erhalten und eine Perspektive für ihr weiteres Leben entwickeln können.

Nicht nur menschlich und moralisch sind wir verpflichtet, von Gewalt betroffenen Frauen diesen Schutz zu gewähren. Auch die von Deutschland ratifizierte sog. Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verpflichtet uns dazu.
Wir GRÜNE unterstützen es deshalb sehr, dass wir heute im Kreistag einen Beschluss fassen, der dem Verein „Frauen helfen Frauen“ e. V. für das neue Frauen- und Kinderschutzhaus im westlichen Landkreis einen Zuschuss von rund 76.000 € für 2024 gewährt.

Auch unterstützen wir, dass die Zuschüsse für die beiden Schutzhäuser im westlichen und östlichen Landkreis zukünftig eine Dynamisierung erhalten und jährlich um drei Prozent erhöht werden. Dies ist erforderlich, um die Kostensteigerungen abzufedern und die Finanzierung der wichtigen Arbeit der Schutzhäuser sichern zu können. Leider haben wir mit 20 Frauenschutz-Plätzen jedoch noch keine ausreichende Anzahl im Landkreis erreicht. Laut Istanbul Konvention brauchen wir gemäß unserer Bevölkerungszahl 30 Plätze. Unsere Anstrengungen müssen also noch weitergehen, um ausreichend Schutzräume zu bieten.
Die Frauen, die sich ehrenamtlich und hauptamtlich im Verein „Frauen helfen Frauen“ e. V. mit Unterstützung des Büros für Gleichstellung engagieren, haben Großartiges geleistet, in dem sie seit vielen Jahren das Schutzhaus im östlichen Landkreis führen und das neue im westlichen Landkreis geplant, errichtet und in Betrieb genommen haben. Für dieses außergewöhnliche Engagement möchten wir uns ganz herzlich bedanken.

Gleichzeitig möchten wir alle Ebenen auffordern, und dabei wollen wir bei jeder einzelnen Person in unserer Gesellschaft beginnen und den Appell an die Vereine, die Kommunen, Landkreise, Land und Bund richten, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, dass Gewalt an Frauen und Mädchen jeglicher Art verhindert wird.
Die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Familie, Erziehung, Schule, Beruf und Politik, ein kritisches Hinterfragen der eigenen Sprache und der Rollenbilder. Ein kritisches Hinsehen, ein Einschreiten bei sprachlichen und tatsächlichen Übergriffen, das sind wenige von vielen Maßnahmen, die helfen können. Auch staatlicherseits müssen die Schutzkonzepte gegen geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen dringend weiterentwickelt und verbessert werden.

Es gibt also noch viel zu tun zum Schutz vor Gewalt an Mädchen und Frauen. Ein wichtiger Schritt im Landkreis, von vielen, die weiterhin nötig sind, wird mit dieser Beschlussfassung gegangen.

Wir werden der Vorlage deshalb zustimmen.