„Weihnachtsbeihilfe für Familien mit geringem Einkommen“

Redebeitrag zur Kreistagssitzung am 08.11.2021

Von Claudia Schlipf-Traup, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die GRÜNEN
zum Antrag der Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN, TOP 11

 

Wir haben derzeit eine Inflationsrate so hoch wie seit langer Zeit nicht mehr. Sie macht sich besonders bei den Lebensmittelpreisen

und bei den Energiekosten bemerkbar. Der Winter steht bevor, die Wohnungen müssen geheizt werden und alle sollen sich ausreichendes und gesundes Essen kaufen können.

Darüber hinaus erfordert die Corona-Krise für die Menschen in vielerlei Hinsicht höhere Ausgaben.

Deshalb erachten wir eine einmalige Weihnachtsbeihilfe für Familien im Leistungsbezug, wie vom Abgeordneten Bischoff gefordert, für gerechtfertigt, um aktuelle außergewöhnliche Belastungen für Familien abzufedern.

Einen Vergleich mit dem Weihnachtsgeld der Arbeitnehmer*innen, wie er von der CDU im Ausschuss gemacht wurde, finden wir völlig unangebracht. Denn Arbeitnehmer*innen bekommen das Kindergeld oder das Elterngeld nicht von ihrem sonstigen Familieneinkommen abgezogen, sondern obendrauf. Ich bitte auch die CDU, dies zur Kenntnis zu nehmen. Über einige Probleme und Armutsrisiken für die Familien, die Leistungen nach SGB II und XII beziehen, haben wir im vorherigen TOP ja ausführlich besprochen.

Wir werden deshalb dem Antrag zustimmen, Familien mit Kindern im Leistungsbezug eine einmalige Weihnachtsbeihilfe zu zahlen. Kinder sind unsere Zukunft und gehören zu den vulnerablen Gruppen. Besonders die Kinder in Armut brauchen unsere Unterstützung.