Wegfall der Beförderung von Vorschulkindern im Landkreis

Anfrage im Kreistag am 23.09.2024

Vorklassen sollen Kinder auf die Schule vorbereiten, die bereits schulpflichtig sind, aber noch nicht den für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstand haben. Meist betrifft dies Kinder mit Entwicklungsverzögerungen in verschiedenen Bereichen, die auf eine gute Schulvorbereitung für den erfolgreichen Besuch einer ersten Klasse angewiesen sind.  Da nur einige Grundschulen Vorklassen anbieten, entstehen oft weite Schulwege von mehr als zwei Kilometern Länge.

Wir sind informiert worden, dass künftig keine Beförderung mehr von Kindern der Vorschulklasse zu deren Schulstandorten erfolgt.

Daher fragen wir:

  1. Ab welchem Datum wird die Beförderung der Kinder zur Vorklasse eingestellt?
  2. Es handelt sich bei der Schülerbeförderung um eine Aufgabe gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz, insbesondere des § 161 Abs. 2.
    Wie ist es möglich, diese Leistungsgewährung fristlos einzustellen bzw. wie wird das Versagen des Anspruchs begründet?
  3. Wenn die Leistungen ab sofort eingestellt werden sollen, warum wird die betroffene Elternschaft nicht hierüber öffentlich auf den Seiten des Landkreises informiert?
    Wann gedenkt der Landkreis dies zu tun?
  4. Wird die Beförderung von allen Kindern der Vorklassen eingestellt oder gibt es Ausnahmen?
    Wenn ja, welche?
  5. Wie viele Kinder haben das Beförderungsangebot in den Schuljahren 2023/2024 und 2022/2023 genutzt?
  6. An welchen Schulen im LaDaDi gibt es im aktuellen Schuljahr Vorklassen?
    Aus welchen Gemeinden werden diesen Vorklassen jeweils Kinder zugeordnet?
  7. Wie hoch sind die Beförderungskosten durchschnittlich pro Schuljahr und Vorklassen-Kind?
  8. Mit welchen Beförderungsmitteln wurden die Kinder bisher in die Vorklassen gefahren?
  9. Erhalten die Eltern der Vorklassen-Kinder anstelle der durch den Landkreis organisierten Beförderung zur Vorklasse einen PKW- oder ÖPNV-Zuschuss?