Sportförderrichtlinien

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren,

Seit 2002 ist der Sport als Staatsziel in der hessischen Verfassung verankert. Sportfunktionäre haben deshalb immer wieder betont, dass daraus, trotz der prekären Haushaltssituation in den Gemeinden, Konsequenzen gezogen werden müssen.

Die Vorlage zu den Richtlinien zur Sportförderung sollte unter diesem Aspekt gesehen werden. Sie bedeutet keine Änderung der bisherigen Sportpolitik, und schon gar nicht eine Reform. Jedoch wurde die Zusammenlegung der alten Sportkreise 33 und 34 zum Anlass genommen, alte Verpflichtungen, die der Landkreis gegenüber den Vereinen eingegangen ist, nachzukommen und damit Altlasten zu bereinigen.

Auf den ersten Blick widersprechen die auf 623.000 € angesetzten Verpflichtungen zur Bezuschussung von Vereinssportanlagen den Sparbemühungen des Landkreises, auch wenn die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben durch Einsparungen an anderer Stelle gesichert ist. Man hätte sich auch eine Fortführung und zeitliche Verzögerung bei der Abarbeitung der Wartelisten gegenüber den Sportvereinen vorstellen können. Denn auch der Landkreis selbst hat Abstriche an seinem Investitionsprogramm im Schulbereich in Millionenhöhe hinnehmen müssen. Außerdem kann man darüber streiten, ob eine rechtliche Verpflichtung zwingend und zeitlich bindend gegenüber den Vereinen bestand.

Die Lage stellt sich jedoch anders als beim Schulbauprogramm dar. Die Vereine haben für ihre geplanten Maßnahmen Landesmittel und kommunale Hilfen erhalten, und zwar im Vertrauen darauf, dass die vom Landkreis beantragten Mittel ausgezahlt werden. In ihren Verwendungsnachweisen gegenüber dem Land müssen sie darüber auch Rechenschaft ablegen, wenn sie nicht eine Rückzahlung der Landeszuschüsse riskieren wollen. Vereine, die nicht über ausreichende Eigenmittel verfügten, mussten ihre Vorhaben zwischenfinanzieren. Dem so entstandenen Vertrauensverhält kann sich der Landkreis nicht entziehen.

Unsere Fraktion hält es daher für gerechtfertigt, die seit 5 Jahren bestehenden Wartelisten schnell abzubauen und die Förderung für die Zukunft auf eine verlässlichere Grundlage zu stellen. Voraussetzung dabei ist nur, dass die geplante Investitionsmaßnahme bereit begonnen und bis Ende 2015 abgeschlossen wird. Dass der neue Sportkreis in die Erarbeitung einer Konzeption und von Kriterien zur investiven Sportförderung eingebunden wird erscheint uns zweckmäßig. Allerdings mahnen wir auch an, dass die in letzter Zeit leider außen vor gelassene Sportkommission wieder stärker eingebunden wird. Die inhaltliche Einbindung des Sportkreises darf nicht dazu führen, dass der Landkreis die demokratische Kontrolle und die Einflussnahme auf die Prioritäten der Vereinsmaßnahmen aus der Hand gibt.

Unsere Fraktion stimmt unter diesen Voraussetzungen der Vorlage zu.

Ich danke Ihnen.

Renate Battenberg