Von: Torsten Leveringhaus, Fraktionsmitglied BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 37.1, Vorlage Nr. 5340-2024/DaDi, Resolution – „Keine Zustimmung zum KHVVG ohne gravierende Änderungen des Gesetzes“ – Änderungsantrag von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, FW/UWG und SKB
Es gilt das gesprochene Wort.
Sehr geehrte Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
„Eine ausreichende medizinische Versorgung der Bevölkerung ist eine unverzichtbare Bedingung für eine befriedigende wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Deutschland.“
So schrieb der Deutsche Landkreistag schon 2011 in einem Positionspapier zur medizinischen Versorgung.
Doch man kann es auch viel lebensnäher sagen: Menschen erwarten im Krankheitsfall eine gute, wohnortnahe und bezahlbare Versorgung.
Betrachtet man sich das deutsche Gesundheitssystem genauer, stehen quasi alle Erwartungen unter Druck. Es ist also gleichzeitig richtig und wichtig, das System nicht einfach weiter so laufen zu lassen, sondern kritisch zu betrachten und zukunftsfähig zu gestalten.
Ein Schritt auf diesem Weg ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz. Das KHVVG – so die Abkürzung – wurde in Deutschland verabschiedet, um Qualität und Effizienz der Krankenhäuser zu erhöhen und die Gesundheitsversorgung zu verbessern. Es enthält mehrere positive Aspekte, die die Krankenhauslandschaft und die Patientenversorgung positiv beeinflussen sollen.
Darunter fallen die Verbesserung der Patientensicherheit oder das Entgegenwirken von Personalmangel, der gerade im Pflegebereich teilweise heute schon dramatisch ist.
Aber neben der von Peter Struck besagten Tatsache, dass kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es eingebracht wurde gilt eben auch: Nicht jedes Gesetz schafft es, die an es gestellten Erwartungen zu erfüllen.
Aus der überarbeiteten Resolution möchte ich dabei besonders den Punkt Betriebskostenfinanzierung herausgreifen.
Wir sind landauf und landab in den Haushaltberatungen. Wir alle sehen die finanzielle Situation der Kommunen und Kreise. Mit dem derzeitigen Stand des KHVVG sehen auch wir Grüne, dass unser Defizit im Kreis weiter steigen kann. Denn die Schere zwischen Erstattungen nach DRG und der Preis- und Lohnentwicklung wird weiter auseinander gehen. Es benötigt einen Inflationsausgleich, um die zu Anfang angesprochene gute, wohnortnahe und bezahlbare Gesundheitsversorgung im Krankenhausbereich auf Kreisebene aufrecht erhalten zu können.
Wir schließen uns als Fraktion daher der Resolution an.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.