Paritätische Besetzung der Ombudsstelle

Von Christian Grunwald
Fraktionsvorsitzender in Doppelspitze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 13: Besetzung der Ombudsstelle, Vorlage 4237-2024/DaDi
TOP 13.1: Änderungsantrag GRÜNE, Besetzung der Ombudsstelle, Vorlage 4607-2024/DaDi
Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
werte Kolleg*innen,

die Besetzung der Ombudsstelle als Beschwerdestelle und als Schlichtungsstelle zwischen der Kreisagentur für Beschäftigung als Leistungserbringerin im Rahmen des SGB II und Leistungsbeziehenden ist uns wichtig.

Menschen, die sich in diesem Zusammenhang ungerecht behandelt fühlen, müssen eine Ansprechstelle haben, wo sie kostenfrei ihr Anliegen vorbringen und gegebenenfalls Unterstützung und Vermittlung erhalten können.

Dies hat Herr Dahms in langjähriger ehrenamtlicher Arbeit erfüllt. Hierfür sei ihm herzlich gedankt. Seit dem Beginn der Ombudsstelle am 12.09.2012 war er zuerst als stellvertretender Ombudsmann 2 Jahre tätig und hiernach durchgehend engagiert als Ombudsmann. Er prägt die Ombudsstelle somit bereits über eine Dekade. Mit der nun vorliegenden Berufung wird er bis zum Juni 2026 dieses Amt ausführen. Wir wünschen ihm dafür weiterhin Ausdauer und Kraft, fachlichen Durchblick und diplomatisches Geschick in einem nicht einfachen, eben konfliktbeladenen Geschäft. Auch übernimmt er in diesem Zuge weitere Aufgaben. Einmal die der Schlichtungsstelle im Sinne des § 15a SGB II und die der Akteneinsichtsverfahren im Rahmen der E-Aktenführung. Meine Fraktion stimmt der Berufung von Herrn Dahms zu.

Wir schätzen die ehrenamtliche Arbeit des Ombudsmanns sehr. Die geschlechter-paritätische Besetzung der Stelle ist uns wichtig. Denn die Berichte von Herrn Dahms belegen, dass die Hälfte der Ratsuchenden Frauen sind. Diesem ist Rechnung zu tragen. Die paritätische Besetzung bietet zudem den Vorteil, eine Vertretungsregelung bei Urlaub und Krankheit zu ermöglichen. Alles bei Achtung der in Hessen geltenden Grundsätze der Gleichstellung von Mann und Frau. Auch schlagen wir keine Ausweitung der Stelle vor (Stichwort Kostenneutralität), weil sich Ombudsfrau und -mann die Stelle gleichberechtigt teilen.

Wir können dem von Fraktionsvorsitzenden Herrn Schuchmann im HFA vorgetragenen Argument nicht folgen, dass unser Ergänzungsantrag ein Vorgriff auf den nächsten Kreistag sei. Im Gegenteil: Wir halten es für institutionell verantwortlich, rechtzeitig, bereits Ende 2025 in die Bewerbung und Ausschreibung dieser Ehrenämter zu gehen. So kann der folgende Kreistag mit einer validen und geprüften Personenauswahl eine sorgsame und transparente Entscheidung fällen.

Abschließend möchte ich den Kreistag daran erinnern, dass wir in der Beschlusslage schon weiter waren. Die hier vorgeschlagene Regelung der Vertretung war bereits Bestandteil des Konzeptes der Ombudsstelle als sie 2012 startete. Wohl merklich mit Herrn Dahms als Stellvertretung. Im Februar 2016 wurde die Stelle mit zwei stellvertretenden Frauen besetzt. 2020 wurde Sandra Kemper Ombudsfrau. Hiernach wurden Vertretungsregelung und paritätische Besetzung nicht mehr umgesetzt.  

Wir bitten unserem Ergänzungsantrag deshalb zu folgen.

Vielen Dank.