Nutzung der Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ für zusätzliche, zukunftsgerichtete Investitionen des Landkreises Darmstadt-Dieburg

Fraktionsantrag zur Sitzung des Kreistags am 09.02.2026
Nutzung der Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“
für zusätzliche, zukunftsgerichtete Investitionen des Landkreises Darmstadt-Dieburg

Beschlussvorschlag

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreisausschuss wird beauftragt, dem Kreistag bis spätestens zur Sommerpause 2026 eine Auswahl möglicher Projekte und Maßnahmen vorzulegen, die mit den dem Landkreis Darmstadt-Dieburg aus der ersten Tranche des Bundes-Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zufließenden Mitteln finanziert werden können.

Die Auswahl soll ausdrücklich mehr Projekte bzw. Maßnahmen umfassen als die dem Landkreis tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel, um dem neu gewählten Kreistag der Wahlperiode 2026 bis 2031 eine echte Gestaltungs- und Priorisierungsentscheidung zu ermöglichen.

Grundsätze für die Auswahl der Projekte/Maßnahmen

Bei der Erarbeitung der Projekt- und Maßnahmenliste sind insbesondere folgende Kriterien zugrunde zu legen:

a) Zusätzlichkeit
Es sollen ausschließlich neue bzw. zusätzliche Investitionen des Landkreises vorgeschlagen werden.
Maßnahmen, die bereits Bestandteil beschlossener Programme oder laufender Investitionsvorhaben des Landkreises sind, sollen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden – es sei denn, es handelt sich um eine qualitative Erweiterung oder einen Investitionssprung.

b) Hebelwirkung und Kofinanzierung
Die vorgeschlagenen Projekte sollen eine möglichst hohe Hebelwirkung entfalten.
Es ist darzustellen, in welchem Umfang durch den Einsatz von Mitteln aus dem Sondervermögen weitere Fördermittel (z. B. Landes-, Bundes- oder EU-Mittel) sowie Eigenanteile mobilisiert werden können.

c) Langfristige Entlastung des Kreishaushalts
Es ist darzustellen, inwiefern die vorgeschlagenen Projekte zu einer dauerhaften Reduzierung laufender Kosten (z. B. Energie-, Unterhalts- oder Betriebskosten) des Landkreises beitragen.

d) Klimaschutz, Klimaanpassung und Umweltwirkung
Die Projekte sollen einen messbaren Beitrag zu Klimaschutz, Klimaanpassung und Ressourceneffizienz leisten.

e) Kreisweite Wirkung
Vorrangig zu berücksichtigen sind Maßnahmen, die eine kreisweite Wirkung entfalten oder zentrale Aufgaben des Landkreises nachhaltig stärken.

Haushaltsrechtliche Einordnung

Auswahl und Priorisierung der Projekte bzw. Maßnahmen erfolgen außerhalb des laufenden Haushaltsverfahrens.
Die vom Kreistag beschlossenen Maßnahmen sind anschließend in die Haushalts- und Finanzplanung des Landkreises ab 2027 ff. aufzunehmen.

Damit wird sichergestellt, dass die Mittel aus dem Sondervermögen nicht zur kurzfristigen Haushaltskonsolidierung, sondern für zusätzliche, strategische Zukunftsinvestitionen des Landkreises eingesetzt werden.

Begründung:

Mit dem Bundes-Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ eröffnet sich für den Landkreis Darmstadt-Dieburg eine erhebliche Investitionsmöglichkeit.
Aus der ersten Tranche erhält der Landkreis 49,2 Millionen Euro zur Finanzierung investiver Maßnahmen in den Zuständigkeitsbereichen des Kreises.

Die Mittel sind investiv, weitgehend zweckoffen und für die Stärkung der kommunalen Infrastruktur vorgesehen, u. a. in den Bereichen Bildung, Verkehr, Digitalisierung, Gesundheit, Pflege, Katastrophenschutz und Klimaanpassung.

Gleichzeitig erfolgt die Auszahlung projektbezogen und nach erbrachter Leistung, was eine vorausschauende Planung erforderlich macht.

Gerade vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage ist es entscheidend, dass diese Mittel nicht zur Deckung laufender Defizite oder zur Substitution bereits geplanter Investitionen, sondern gezielt für zusätzliche, wirkungsstarke und langfristig tragfähige Projekte des Landkreises genutzt werden.

Der Antrag stellt sicher, dass der neu gewählte Kreistag die Möglichkeit erhält, gestaltend über strategische Zukunftsinvestitionen zu entscheiden und die Mittel des Sondervermögens verantwortungsvoll, transparent und generationengerecht einzusetzen.