Anfrage zur Sitzung des Kreistags am 16.06.2025
Der Neubau des Gefahrenabwehrzentrums ist mit dem aktuellen Haushalt wieder Teil des Investitionsprogramms des Kreises.
Ziel ist eine für die Bedürfnisse und Anforderungen der Nutzer*innen passende Einrichtung, die zeitnah mit einer möglichst kurzen Umsetzungsphase errichtet wird und sich in einem festen und finanzierbaren Kostenrahmen bewegt.
Zum Sachstand bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
- Welche Instrumente und Maßnahmen sind geplant, um die Bedürfnisse und Anforderungen der Nutzer*innen zu aktualisieren?
- Wie (Leistungsphase) und wann (Zeitpunkt) sollen die aktualisierten Bedarfe mit der vorliegenden Entwurfsplanung abgestimmt und ggf. ein- und umgeplant werden?
- Die vorliegende Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) enthält auch eine Kostenberechnung.
Enthält die Kostenberechnung alle acht Kostengruppen?
a. Wenn nicht, welche Kostengruppe(n) sind nicht enthalten?
b. In welchem Jahr erfolgte die Kostenberechnung und auf welcher Basis der Baupreise (Jahr)? - Welche Instrumente und Maßnahmen sind geplant, um eine möglichst kurze Bauzeit und eine Einhaltung eines vorgegebenen Kostenrahmens sicherzustellen (z.B. funktionale Leistungsausschreibung, Generalübernehmer, Generalunternehmer, Generalunternehmer für Gebäudeteile/Funktionsteile usw.)?
- Wann ist geplant eine aktualisierte Entwurfsplanung und Kostenberechnung in den Gremien vorzustellen?
a. Wird diese, außer im HFA, auch im KUGI vorgestellt?