Regierungspräsidium genehmigt Landkreis nur den Haushalt 2022 mit weitreichenden Auflagen
Was sich während der Haushaltsberatungen im Juni bereits abzeichnete, hat sich aus Sicht der Fraktion von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN jetzt bestätigt. Der Doppelhaushalt des Landkreises für die Jahre 2022 und 2023 ist nicht genehmigungsfähig und das Regierungspräsidium genehmigt mit erheblichen Auflagen nur die Mittel für das Jahr 2022.
„Statt der versprochenen Planungssicherheit für die Kreisverwaltung, das den Schulbau verantwortende DaDi-Werk und für die Kreiskommunen herrscht nach unserer Einschätzung bei den Betroffenen eine Mischung aus Unverständnis, Unsicherheit und Frust über das Vorgehen von Landrat und Koalition aus SPD und CDU“, beschreibt es Christian Grunwald, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN.
„Hinzukommt unser Unverständnis darüber, dass der Landrat dem Regierungspräsidium nicht offenbart hat, dass ein zentraler Konsolidierungsvorschlag – die geplante Übertragung der Kindertagespflege an die Kommunen – nicht umsetzbar ist. Dass der Haushalt 2022 für das noch zwei Monate laufende Jahr überhaupt genehmigt wurde, dürfte daran liegen, dass die ungewollten Einschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung inzwischen zu größeren Einsparungen geführt haben dürften, als das von der Genehmigungsbehörde als unzureichend bezeichnete Haushaltssicherungskonzept je vermocht hätte“, erläutert Grunwald.
Der Landrat und die Koalition hatten intern viel Zeit für die Aufstellung eines Doppelhaushalts für die Jahre 2022 und 2023 benötigt und diesen erst im April dieses Jahres in die Gremien eingebracht. Trotzdem wurde dieser Entwurf in der Folge dreimal vom Regierungspräsidium als nicht genehmigungsfähig zurückgewiesen.
In einer bisher einmaligen Vorgehensweise hatten alle Bürgermeister*innen im Kreis gegen die geplante Erhöhung der Kreisumlage noch in diesem Jahr und gegen deren Ausmaß protestiert. Denn die Haushalte und Hebesätze der Kommunen waren längst beschlossen. Nur mit einem wenige Tage vor der abschließenden Beschlussfassung überhasteten, rechtlich und inhaltlich nicht ausreichend geprüften und hinter verschlossenen Türen ausgehandelten Antrag, ab 2023 die Tagespflege an die Kommunen zu übertragen, schien eine Chance auf eine Genehmigung des Kreishaushalts überhaupt möglich.
Generell kritisieren die GRÜNEN den Haushalt als wenig zukunftsorientiert. Für Klimaschutz und Klimafolgenbewältigung finden sich keine Initiativen und der Haushalt ist sozial unausgewogen.
„Wir haben den Haushalt nicht nur wegen des inzwischen gescheiterten Versuchs einer Übertragung der Tagespflege an die Kommunen abgelehnt“, betont Claudia Schlipf-Traup, Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN, „sondern weil vielen Initiativen im sozialen Bereich ihre kleinen und kleinsten Zuschüsse gekürzt wurden. Den Kürzungen im ÖPNV-Bereich fiel der geplante kreisweite DADI-Liner zum Opfer, von einem Ausbau ganz zu schweigen. Gleichzeitig sind der Landrat und die Koalition nicht bereit auf die Planungen zum Ausbau der B38 und B45, die Bundes- und nicht Kreisaufgabe sind, zu verzichten.“
Christian Grundwald fasst die Situation so zusammen: „Die regierende Koalition aus SPD und CDU setzt politisch verfehlte Akzente und verunsichert durch ihre handwerklichen Fehler die gesamte kommunale Familie. Ein Doppelhaushalt, der als finanzieller Befreiungsschlag geplant war, endet jetzt als finanzpolitischer Offenbarungseid.“
In dieser Zusammenstellung finden sich die zentralen Aussagen aus der Verfügung des Regierungspräsidiums vom 28. September 2022:
- Die Genehmigungen zum Haushaltsjahr 2023 werden zunächst zurückgestellt.“ (S.2)
- „Die Genehmigungen zum Wirtschaftsplan 2023 des Da-Di-Werks werden ebenfalls zurückgestellt.“ (S.3)
- IV. Auflagen zu den Genehmigungen
… „Das entsprechend den vorgenannten Anforderungen fortgeschriebene und überarbeitete Haushaltssicherungskonzept ist im Kreistag zu beschließen und der Aufsichtsbehörde bis spätestens 30. November 2022 bzw. – sofern ein Anpassungsbeschluss zum Haushaltsplan für das Jahr 2023 erfolgt – mit diesem vorzulegen.“ (S.4) - V. Feststellungen zur Haushalts- und Finanzlage des Landkreises
„Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist erheblich eingeschränkt.“ (S.4). - Haushaltssicherungskonzept
„Darüber hinaus benannte der Landkreis auch Konsolidierungsmaßnahmen, über die noch nicht abschließend entschieden werden kann bzw. auf die der Landkreis nur bedingt Einfluss nehmen kann. So soll beispielsweise der Zweckverband DADINA „darauf hinwirken, dass die an die RMV GmbH zu zahlende Partnerschaftsfinanzierung Schiene komplett abgeschafft wird“. Die hierdurch zu erwartende Absenkung der Zweckverbandsumlage in Höhe von 0,8 Mio. € ab dem Jahr 2023 wurde bereits als Ergebnisverbesserung beziffert. Andere Maßnahmen sollen zunächst nur geprüft werden, wurden aber teilweise bereits monetär bewertet, wie etwa die Erhöhung der Widerspruchsgebühren (jährlich 15,0 Tsd. € ab 2023).“ (S.6)
„Eine Entscheidung hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit der genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltsatzung für das Jahr 2023 ist erst möglich, wenn das angepasste Haushaltssicherungskonzept vom Kreistag beschlossen und der Aufsichtsbehörde vorgelegt wurde.“ (S.7) - Kreisumlagehebesatz
… „Um den Finanzhaushalt ausgleichen zu können, wäre dennoch eine Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes um ca. 6,2%-Punkte auf 40,61% bzw. unter Berücksichtigung der Aussetzung des Eigenbeitrags zur HESSENKASSE um ca. 4,5%-Punkte auf 38,91% erforderlich gewesen.“ (S.9)
„Eine Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit des Kreisumlagehebesatzes für das Jahr 2023 kann daher erst erfolgen, wenn alle kreisangehörigen Kommunen hinsichtlich der geplanten Aufgabenverlagerung (der Tagespflege) entschieden haben. Auch im Interesse des Landkreises bitte ich, mir umgehend zu den Ergebnissen zu berichten, sobald die Entscheidungsprozesse abgeschlossen sind.“ (S.10)
Die Genehmigungsverfügung vom 28.10.2022 kann hier nachgelesen werden.