Keine Abschiebung nach Afghanistan

Kreistag 22.5.2017

Susanne Hoffmann-Maier

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren,

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Linke dieses Thema eingebracht hat und nach ausführlichen Diskussionen dieser Resolutionsantrag der Koalition zustande kam.

Die Bundesregierung (aus CDU und SPD) erklärt Afghanistan zu einem „sicheren Herkunftsland“.
Ein trauriges Beispiel, dass diese Einschätzung widerlegt, ist die Abschiebung von Farhad Rasuli – im Febr. 2017 nach Afghanistan abgeschoben und im Mai 2017 von den Taliban ermordet.
Die Vereinten Nationen zeichnet in ihrem Jahresbericht 2016 ein desaströses Bild der humanitären Situation in Afghanistan. Die Sicherheitslage am Hindukusch habe sich nochmals dramatisch verschlechtert.
Trotzdem fordert der Bundesinnenminister 2017 die Innenministerien der Bundesländer auf, unbeeindruckt der Lage in Afghanistan die Abschiebungen durchzuführen.
Anstatt Fluchtursachen zu bekämpfen gibt die EU lieber Geld aus, um die Abschiebung von afghanischen Flüchtlingen zu erleichtern und zahlt jährlich 1,2 Milliarden € an Afghanistan.
Wir GRÜNE halten diese Abschiebepraxis für menschenunwürdig. Sammelabschiebungen in Charterflugzeugen sind eine politische Inszenierung um Stimmen von „Rechtsaußen“ zu sammeln und zurückzubekommen. Sie bekämpfen keine Fluchtursachen und gefährden Menschenleben.
Deshalb müssen wir Verantwortung übernehmen und fliehenden Menschen Lebensperspektiven eröffnen. 60 Millionen Menschen sind auf der Flucht, die allermeisten Menschen bleiben in ihrer Region, die wenigsten kommen nach Europa.

Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Mit dem 2. Aktionsplan Flüchtlinge stellt die Hessische Landesregierung vorbildlich 3, 8 Mill. € bereit und öffnet die Förderung für Flüchtlinge aus Afghanistan und Ländern mit ähnlich hoher Schutzquote. Und noch ein Hinweis: Laut der Gesamtjahresstatistik des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lagen Asylbewerber aus Afghanistan im gesamten Jahr 2016 mit einer Anerkennungsquote („Gesamtschutzquote“) von 55,8 Prozent über der 50-Prozent-Marke und müssten laut Politik der Bundesregierung nun auch schon während des Asylverfahrens für Integrationskurse zugelassen werden, von denen sie bisher ausgeschlossen blieben.
Da sich diese Resolution an die Hessische Landesregierung richtet, werden Sie sich fragen, warum die GRÜNEN ihre Forderung nach Abschiebestopp nicht dort durchgesetzt haben. Es gehört zur Wahrheit, dass der kleinere Koalitionspartner nicht immer alle Forderungen durchsetzen kann. Das ist der Teil der Demokratie, der bitter ist und trotzdem müssen wir ihn aushalten. Wir bitten Sie daher um Zustimmung zu diesem Antrag um eine klare Haltung zu zeigen.
An die Linke: wir können Ihrem Antrag nicht zustimmen, da weder die Bediensteten noch der Landrat sich gegen Bundesgesetze stellen können. Aber vereint können wir zeigen, wie wir dazu stehen, darum bitten wir auch um Ihre Zustimmung.