Kein Doppelhaushalt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg

Änderungsantrag im Kreistag am 31.03.2025
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025/2026 – Umstellung auf jährliche Haushaltsplanung: Kein Doppelhaushalt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg, Vorlage-Nr. 5733-2025/DaDi

Beschlussvorschlag
Der Kreistag möge beschließen:

  1. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg verzichtet auf die Aufstellung eines Doppelhaushalts für die Jahre 2025/2026 und kehrt zur jährlichen Haushaltsplanung zurück. Die Haushaltsplanung für das Jahr 2026 wird im regulären Verfahren im Herbst 2025 durch die Einbringung des Landrats (1. Lesung) eingeleitet.
  2. Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung mit den Festsetzungen für das Haushaltsjahr 2025.

Begründung:
Aus den Beratungen mit der Aufsichtsbehörde hat der Landrat mitgeteilt, dass nur die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 vom Regierungspräsidium zur Genehmigung geprüft werde. Da Doppelhaushalte in der HKO/HGO als eine Ausnahme gelten, ist diese Aussage als ein behördlicher Beratungshinweis zu verstehen, dass die Haushaltssatzung mit den Festsetzungen für das Haushaltsjahr 2026 aktuell nicht zu beschließen ist.

Die Voraussetzungen für einen Doppelhaushalt sind ausreichend verlässliche Planungsgrundlagen. Diese sieht die Genehmigungsbehörde offensichtlich nicht erfüllt. Die Vorteile eines Doppelhaushalts, wie Verwaltungsvereinfachung und längerfristige Planungssicherheit, sind damit nicht gegeben, im Gegenteil:

  1. Haushaltsplan für 2025 enthält zu viele offene Punkte
    Der Haushalt für das aktuelle Jahr enthält bereits Positionen in einem zweistelligen Millionenbereich, die schwer kalkulierbar und prognostizierbar sind. Ursache sind die globale Minderausgabe mit unklarer Erwirtschaftung sowie die nicht geklärte Höhe der Liquiditätsentwicklung und -kredite. Diese Faktoren werden den Haushalt 2026 entscheidend beeinflussen.
  2. Vorläufige Haushaltsführung auch in 2026 und unsichere Rahmenbedingungen
    Aufgrund der bereits jetzt erkennbar erforderlichen umfangreichen Anpassungsbeschlüsse, verbunden mit einem angekündigten weiteren Genehmigungsverfahren, kann auch für 2026 eine vorläufige Haushaltsführung nicht ausgeschlossen werden. Stabile und verlässliche Rahmenbedingungen – eine Grundvoraussetzung für Doppelhaushalte – sind derzeit nicht gegeben. Schwankende Steuereinnahmen, unbekannte Personalkostensteigerungen, unkalkulierbare Mehrbelastungen für die kommunale Ebene, unsichere Zinsen und Inflation erfordern eine flexible Finanzsteuerung, die mit einem Doppelhaushalt kaum möglich ist.
  3. Mangelnde Flexibilität und Risiko fehlerhafter Prognosen
    Ein Doppelhaushalt soll den Kreis für zwei Jahre an eine einmal getroffene Finanzplanung binden, obwohl wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen sich zurzeit kurzfristig verändern. Eine Haushaltsführung mit aus heutiger Sicht getroffenen Prognosen für zwei Jahre sind ein Risiko angesichts der aktuellen finanziellen und wirtschaftlichen Unsicherheiten. Eine jährliche Haushaltsplanung erlaubt es dem Kreistag, schneller auf neue Herausforderungen zu reagieren und Sparmaßnahmen gezielt umzusetzen.
  4. Eingeschränkte demokratische Steuerungsmöglichkeiten und Transparenz
    Das Budgetrecht, als eines der wichtigsten Rechte und Steuerungsmöglichkeit des Kreistags, wird in diesen unsicheren Zeiten faktisch für zwei Jahre ausgehebelt, was die parlamentarische Kontrollfunktion schwächt. Anpassungsbeschlüsse in Form von seitenlangen Zahlenkolonnen ohne den Zusammenhang des Gesamthaushalts sind auch für engagierte Kommunalpolitiker*innen nur noch schwer nachzuvollziehen, für die Öffentlichkeit geht jede Transparenz verloren. Eine jährliche Haushaltsplanung stärkt dagegen die demokratische Legitimation und ermöglicht eine kontinuierliche politische Steuerung.