Infrastruktursondervermögen des Bundes muss den Kommunen zugutekommen

Redebeitrag in der Kreistagssitzung am 16.06.2025

Von: Torsten Leveringhaus, Mitglied Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 12, Vorlage Nr. 5877-2025/DaDi, Infrastruktursondervermögen des Bundes muss den Kommunen zugutekommen – Antrag Grüne
TOP 12.1, Vorlage Nr. 5925-2025/DaDi, Änderungsantrag FW/UWG
TOP 12.2, Vorlage Nr. 5933-2025/DaDi, Änderungsantrag FW/UWG
Es gilt das gesprochene Wort.


Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Finanzlage der öffentlichen Hand ist – vornehm ausgedrückt – nicht besonders gut. Und dies gilt auch, ja gilt vielleicht gerade erst recht, für Kreise und Kommunen.

Deswegen ist richtig und wichtig, dass es eine Grundgesetzänderung gab, mit der nun insgesamt 500 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung stehen – 100 Milliarden davon für die Bundesländer.
Weitere 50 Milliarden kommen aus einem Fonds zur Modernisierung der Krankenhausstrukturen.

So viel Geld weckt natürlich Begehrlichkeiten von allerlei Seiten.

Daher ist es absolut nicht ausreichend, liebe SPD und CDU, sich argumentativ schützend vor die Landesregierung zu stellen und, wie im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) geschehen, zu sagen, dass es ja Gespräche der Spitzenverbände gibt – wird schon.

Ja, mag sein, dass das wird. Schadet aber auch nicht, als Abgeordneter des Kreistags Darmstadt-Dieburg und Mitglied eines Stadtrats bzw. einer Gemeindevertretung im Kreis Darmstadt-Dieburg laut zu sagen:

Uns steht das Wasser mindestens bis zum Hals – wir wollen 80 Prozent der Mittel, die ans Land Hessen gehen.

Wir wären auch nicht die ersten, die einem solchen Antrag zustimmen. Ich verweise zum Beispiel auf die Gemeinde Cölbe, wo CDU, SPD, die Bürgerliste und Grüne eben jenen Antrag gemeinsam beschlossen haben.

Meine Damen und Herren,

wie oft haben wir schon die Kommune als Keimzelle der Demokratie bezeichnet. Oder wie es die Landtagspräsidentin Astrid Wallmann auf der Landestagung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) letzte Woche ausdrückte:

„Die hessischen Städte und Gemeinden bilden das Fundament des Gemeinwesens unseres Landes.“

Aber dann muss dieser Erkenntnis auch die Tat folgen, die Keimzelle nicht verkümmern zu lassen – denn dann verkümmert auch die Demokratie.

Wenn Mitglieder der kommunalen Gremien nur noch dafür da sind, Pflichtaufgaben abzunicken, da für alles andere kein Geld mehr da ist, leidet nicht nur das Ehrenamt vor Ort – denn wer tut sich das freiwillig für längere Zeit an.

Nein, es leidet auch die Kommune selber. Und dass sich auf anderem Wege, Stichwort kommunaler Finanzausgleich, etwas ändert, wurde letzte Woche auch auf der schon angesprochenen Landesversammlung des HSGB verneint. So wurde zwar eine Erhöhung des kommunalen Finanzasugleichs angekündigt, aber diese reiche nicht aus, um Inflation und Personalkostensteigerungen auszugleichen, so der Vertreter des Finanzministeriums.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

laut § 35 HGO üben wir unsere Tätigkeit nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Überzeugung aus und sind nicht an Aufträge und Wünsche der Wählerinnen und Wähler gebunden.
Aber eben auch nicht an Wünsche der Landespartei.

Unser Gemeinwohl hängt an einer besseren finanziellen Ausstattung der Kommunen und wir alle können heute deutlich machen, dass wir nur darauf Rücksicht nehmen: für unseren Landkreis und für unsere 23 Kommunen.

Vielen Dank.

Zusatz:
Zu den Änderungsanträgen der FW/UWG wurde ja schon im HFA alles gesagt.
Punkt 3 können wir noch zustimmen – bei Punkt 4 bitten wir noch einmal um eine Rücknahme des Antrags (Jörg Rupp, Fraktionsvorsitzender FW/UWG, hat in der Kreistagsssitzung den Punkt 4 des Ergänzungsantrags zurückgezogen.)