Kreistag 9.2.15
-Battenberg-
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr verehrte Damen und Herren,
Gleich zu Beginn möchte ich sagen: Eine Informationsfreiheitssatzung für unseren Landkreis ist notwendig, auch wenn so durch vermehrte Anfragen der Bürgerschaft erhöhte Verwaltungskosten entstehen sollten. Wenn wir eine Transparenz kommunaler Verwaltung wollen; wenn wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger die Chance erhalten, die Politik des Kreises mitzugestalten, müssen wir dafür sorgen, dass Akten und Dateien, die zur Beurteilung öffentlicher Angelegenheiten notwendig sind, allen ohne Rücksicht auf den Nachweis eines berechtigten Interesses zugänglich gemacht werden. Übrigens gilt dies schon jetzt für alle Umweltangelegenheiten, die in einem entsprechenden Bundesgesetz in Umsetzung einer EU-Richtlinie erfasst sind.
Doch gerade deshalb, weil uns an einer zweckmäßigen und gerechten Regelung gelegen ist, warnen wir davor, uns überstürzt eine Satzung zu geben, die womöglich binnen Kurzem novelliert werden müsste. Wir unterstützen durchaus das Anliegen der Anträge der Fraktionen der LINKEN und der PIRATEN/Freie Wähler, deren Verdienst darin besteht, die seit 2012 ins Stocken geratene Diskussion wieder belebt zu haben. Nur: Der LINKEN-Antrag übersieht, dass das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes wegen der Eigenart der Bundesverwaltung nicht ohne weiteres auf den Kreis übertragbar ist. Der PIRATEN-Antrag krankt daran, dass zu detailliert Vorgaben für die Verwaltung gemacht werden, deren Realisierbarkeit fraglich ist. Am ehesten hätten wir uns noch mit dem alten Prüfantrag der PIRATEN anfreunden können, der damals auch als Ergebnis einer Diskussion mit der GRÜNEN-Fraktion formuliert worden war. In dieser Form jedoch müssen wir alle drei Anträge ablehnen.
Doch angesichts der Pläne der SCHWARZ-GRÜNEN Landesregierung, noch in dieser Legislaturperiode ein Transparenz- u. Informationsfreiheitsgesetz zu verabschieden, erscheint es uns zweckmäßiger, erst einmal abzuwarten. Laut Koalitionsvertrag der Regierungsparteien ist beabsichtigt, sich die Erfahrungen anderer Länder und des Bundes nutzbar zu machen. Soweit bekannt, werden dazu im Moment umfangreiche Recherchen angestellt. Sobald ein solches Gesetz in Hessen vorliegt, würden alle Angelegenheiten staatlicher Auftragsverwaltung im Landkreis erfasst sein, und in diesem Umfang eine Satzung obsolet werden.
Es erscheint uns deshalb zweckmäßig, erst einmal den rechtlichen und politischen Rahmen für eine Informationsfreiheitssatzung im Rahmen der Landesgesetzgebung zu klären. Sobald diese Daten festliegen, sollte sich der Kreisausschuss über einen Satzungsentwurf Gedanken machen. Dabei könnten durchaus die Ideen beider vorliegenden Anträge herangezogen werden, aber auch die Inhalte vergleichbarer Satzungen anderer hessischer Landkreise.
Gerade deshalb, weil uns an einem transparenten und für alle Bürgerinnen und Bürger verlässlichen Verwaltungshandeln des Kreises, seiner Zweckverbände und Eigenbetriebe gelegen ist, möchten wir hier für Besonnenheit plädieren. Wir bitten daher um Unterstützung des von der Koalition eingebrachten Änderungsantrags.