Hebammenversorgung und Wahlfreiheit des Geburtsortes sichern

Redebeitrag Hebammenversorgung, KT 04.05.2015
Renate Battenberg


Sehr geehrte Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren,

das Problem der angemessenen Versorgung von Hebammen hat längst bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Es ist dies zugleich eine Frage der Daseinsvorsorge, die auch unseren Landkreis angeht. Hebammen begleiten Frauen von Beginn einer Schwangerschaft an bis zur Geburt. Sie helfen bei der Geburtsvorbereitung, stehen Frauen bei der Geburt bei und unterstützen Familien bei der Wochenbettbetreuung und anschließenden Nachsorge zuhause. Für alle Fragen zu Schwangerschaft, Geburt und der Wochenbetreuung stehen sie Müttern und Paaren- oft rund um die Uhr- zur Verfügung. Verantwortung und Risiko sind hoch.

Wegen hoher Versicherungsleistungen können viele Hebammen kaum noch ihren Beruf angemessen ausüben. Ab Juli gelten erschwerte Bedingungen für ihre Berufshaftpflichtversicherungen, die letztlich die Hebammenversorgung gefährden. .

Mütter und Eltern haben jedoch ein gesetzlich verankertes Recht auf die freie Wahl des Geburtsortes und deren Umstände, dies steht im SGB V und wird unterstützt durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von 2010, das die Mitgliedsstaaten auffordert, die Umsetzung des Rechtes auf freie Wahl des Geburtsortes und der Geburtsbegleitung zu gewährleisten.

Schon heute ist die Versorgung mit Hebammen unzureichend. Auch wegen geringer Vergütung ihrer Dienstleistungen wird sich diese Situation bald dramatisch verschärfen. Eine „Interaktive Landkarte“ des Deutschen Hebammenverbands, in die sich Frauen eintragen können, die keine Hebamme gefunden haben, belegt dies mit Zahlen. Wie Ihnen bekannt ist, musste das Geburtshaus in Gräfenhausen Ende 2014 schließen, ebenso steht die Geburtshilfeabteilung der Klinik Dieburg des St Rochus-Krankenhauses nicht mehr zur Verfügung. Ein Problem ist auch die immer frühere Entlassung der Mütter nach der Geburt. Wöchnerinnen mit ihren Neugeborenen sollten nicht gezwungen werden, sich in überfüllten Wartezimmern den drohenden Ansteckungsgefahren auszusetzen. Auch die Stillraten sinken ohne Betreuung durch Hebammenbetreuung drastisch, denn Erfahrungswissen wird innerhalb der Familien heute eben nicht wie früher weitergegeben. Umso mehr wird professionelle Beratung und Betreuung hier immer wichtiger.

Genau darauf zielt unser Antrag, der zum Ziel hat, die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Hebammen in unserem Landkreis zu verbessern und vor allem die Versorgung im ländlichen Bereich sicherzustellen. Es wäre außerordentlich sinnvoll, hier eine Bedarfserhebung durchzuführen, um Angebot und Nachfrage zu ermitteln und dies dann in entsprechendes Handeln umzusetzen. Die freiberuflich tätigen Hebammen, die vor allem auf öffentliche Unterstützung angewiesen sind, sollten ebenso wie Ärzte und Pflegeberufe in das medizinische Gesundheitskonzept des Kreises einbezogen werden

Es ist ein Gebot der Stunde, Hebammen zu in ihrer medizinischen, psychosozialen und gesundheitspräventiven Arbeit zu unterstützen, um damit unsere Wertschätzung für sie auszudrücken. Orientierung bietet z.B. das sog. Marburger Modell. Allerdings kann der Kreis das Problem nicht alleine stemmen, weshalb auch an Bund und Land appelliert werden muss, die Rahmenbedingungen fühlbar zu verbessern.

Wir bitten deshalb darum, unserem Antrag zuzustimmen.