Grundsatzbeschluss zur Gleichstellung bei der Namensgebung kreiseigener Liegenschaften

Antrag zur Kreistagssitzung am 26.06.2023
Gleichstellung bei der Namensgebung kreiseigener Liegenschaften

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen:

Die Namensgebung kreiseigener Liegenschaften (Schulen, Hallen, Verwaltungsgebäude u. ä.) im Landkreis Darmstadt-Dieburg soll, sofern eine Benennung nach Personen vorgesehen ist,  künftig weibliche bzw. diverse Persönlichkeiten würdigen.

Die Nutzer*innen dieser Kreisliegenschaften als auch die Bürger*innen mit örtlichem Bezug sind in geeigneter Form an der Namensfindung und Namensgebung zu beteiligen.

Begründung:

Im Kreis sind 37 Schulen nach männlichen Personen benannt, vier nach weiblichen Personen und 41 Schulen nicht nach Personen.

Der Änderungsantrag zur Benennung der neuen Grundschule in Griesheim nach einer Frau (Fraktionsvorlage 2553-2023/DaDi) hat insofern Zuspruch erfahren, dass ein eklatantes Ungleichgewicht im Landkreis in der Namensgebung von kreiseigenen Liegenschaften zwischen weiblichen und männlichen Personen erkennbar ist.
Hier besteht Handlungsbedarf. Wie der Einzelfall allerdings gezeigt hat, sind kurzfristige Änderungen im Namensgebungsprozess nicht möglich, daher ist es erforderlich einen Grundsatzbeschluss zu fassen.

Mit diesem Grundsatzbeschluss soll zum Ausdruck gebracht werden, dass alle Menschen in unserer Gesellschaft gleichberechtigt und ihre Fähigkeiten sowie Leistungen anerkennenswert sind.