Fluglärmschutzgesetz

KT 05.11.2018
Marianne Streicher-Eickhoff

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

meine Damen und Herren,

Wir begrüßen die große Einigkeit im Kreistag in Sachen Fluglärm. Aufgrund der einstimmigen vorangehenden Beschlussfassungen könnte man hoffen, es gäbe keine Differenzen in Sachen Flugverkehr in der Region.

Lassen Sie uns jedoch näher anschauen, was heute beschlossen wird!

Wir beschließen, uns den Forderungen und Einschätzungen der Arbeitsgemeinschaft deutscher Fluglärmkommissionen zum Entwurf eines Berichts der Bundesregierung zur Evaluation des Fluglärmschutzgesetzes anzuschließen.

Ein kleiner Schritt, wenn man bedenkt, dass über diese Novellierung seit 2015 beraten wird!

Wir wollen die Arbeitsgemeinschaft in ihren Forderungen nach gesetzlichen Änderungen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm unterstützen.

Die Stellungnahme ist in ihren Grundlagen und Forderungen sachgerecht, fundiert und richtig.

Wir freuen uns über die breite Zustimmung, die sie hier findet und hoffen, sie findet auch in der Koalition in Berlin Unterstützung und rasche Umsetzung.

Aber -wie immer- werden die Differenzen im Detail zu finden sein. Darüber haben wir keinen Einfluss.

Die Stellungnahme bezieht sich naturgemäß vorrangig auf den Reformbedarf des Fluglärmschutzgesetzes. Und das regelt in erster Linie den passiven Lärmschutz und dessen Finanzierung durch die Luftverkehrswirtschaft.

Was kann die Änderung des Fluglärmschutzgesetzes erreichen?

  • Es wird leiser in manchen Wohnungen. Für die Bevölkerung in Flughafennähe ein unschätzbarer Wert, der nicht kleingeredet werden soll. Leiser im Außenbereich wird es dadurch nicht. Die Luftbelastung wird auch nicht geringer.
  • Es kommen mehr Wohnungen in den Schutzstatus
  • Anforderungen an den Schallschutz von Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und Krankenhäuser werden erhöht.
  • Förderfähige bauliche Schallschutzmaßnahmen -insbesondere für die Nacht – werden flexibler.

Wir wissen aber alle, dass mehr erforderlich ist: So z.B. die Einschränkung des Nachtflugverkehrs und hier insbesondere die Einschränkung und die konsequente Ahndung der Verspätungsflüge.

Erfreulicherweise wird deshalb angeregt, im Sinne einer Gesamtbetrachtung zum Fluglärm auch das Luftverkehrsgesetz einer Novellierung zu unterziehen.

Das Land Hessen hat- zusammen mit anderen – im September 2018 eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, dass Bußgelder bei Verstoß gegen das Nachtflugverbot nicht mehr ausschließlich den Pilot/innen auferlegt werden sollen. Verantwortlich sind u.a. schließlich die Umlaufpläne der Fluggesellschaften!

Meine D. und Herren, auch hier besteht Handlungsbedarf und wir erhoffen uns eine zügige Arbeit der Koalition in Berlin in dieser Angelegenheit. Unserer Unterstützung können sie sicher sein.