Flüchtlingsbetreuung

Kreistagssitzung am 11.9.2017
TOP 26 Änderungsantrag von SPD,Bündnis 90/Die GRÜNEN und FDP
Marianne Streicher-Eickhoff

Sehr geehrteDamen und Herren,

  • Es gibt Vorlagen, die sich nicht so einfach mit ja oder nein abstimmen lassen, unabhängig davon ob Regierungskoalition oder Opposition
  • Es gibt Entscheidungen, die erfordern frühzeitig den kommunikativen Umgang mit allen Beteiligten, weil sie schnell emotionale Reaktionen zur Folge haben können
  • Es gibt Verwaltungsentscheidungen, die für Außenstehende nicht so leicht nachzuvollziehen sind, umso wichtiger ist eine umfangreiche Information über die Beweggründe und die Abwägung verschiedener Lösungsvorschläge

Der Antrag der FW-PP behandelt ein solches Thema:

Es wird eine Weiterführung der bestehenden Verträge mit den beiden freien Trägern gefordert, die sich seit 2015 um die Betreuung der Geflüchteten in 7 Kommunen des Landkreises kümmern. Dies tun sie in einem Zusammenspiel mit Haupt-und Ehrenamtlichen in der Kreisverwaltung und in den Kommunen- inzwischen sind enge Arbeitsstrukturen gewachsen, persönliche Beziehungen untereinander und mit den Geflüchteten entstanden.

In den Ausschüssen wurde von der Kreisbeigeordneten dargelegt, warum ihr Dezernat die bis zum Jahresende geltenden Verträge auslaufen lässt, dies hat vertragsrechtliche Gründe und aufgrund der sich in der Zwischenzeit geänderten Bedingungen – weniger Geflüchtete in den Unterkünften als bei Vertragsabschluss , rückläufige Zuweisungen, geänderte Aufgaben: es geht vielmehr um Integrationsaufgaben denn um Asylantragsverfahren, neue Anforderungen sind entstanden, die in der damaligen Ausschreibung  nicht enthalten waren. Auch Kosteneinsparungen werden angeführt. Eine juristische Beurteilung dazu wurde uns vorgelegt.

Der Forderung im Antrag der FW-PP lässt sich also nicht einfach zustimmen.

Er widerspricht unter verschiedenen Aspekten dem Vergaberecht genauso wie der gebotenen Wirtschaftlichkeit.

Wir wollen weiterhin eine qualifizierte, den Anforderungen angepasste Betreuung, die die jetzt beauftragten Organisationen zweifellos gewährleisten. Dazu bedarf es der Neuausschreibung, wie es unser Antrag vorsieht.

Nach den Auskünften der Vergabestelle ist das auch in der verbleibenden Zeit möglich.

Dazu bedarf es aber auch einer Entscheidung der betroffenen Kommunen, die in Einzelfällen noch nicht getroffen wurde. Und insbesondere bedarf es dafür der Kommunikation mit den beteiligten und unverzichtbaren ehrenamtlichen Helfern und Helferinnen. Diesbezügliche Versäumnisse und Missverständnisse gilt es zu beseitigen.

Wir halten deshalb unseren Antrag für geeignet, die bisherigen Angebote des Kreisausschusses an die Kommunen durch den Kreistag zu unterstützen und dabei insbesondere das Augenmerk auf die Möglichkeit der kommunalen Ausschreibung an Dritte im Sinne des Subsidiaritätsprinzips zu richten.

Für uns Grüne ist eine derartige Möglichkeit immer vorrangig vor der Übernahme der Betreuungsleistungen durch die Kreisverwaltung zu sehen. Obwohl aus deren Sicht gleichwohl viele gewichtige und nachvollziehbare Gründe dafür sprechen mögen.

Im konkreten Fall geht es uns um die Chance der Kontinuität der Betreuung, die für die geflüchteten Menschen von großer Bedeutung ist.

Und es geht uns darum, den Gesprächsfaden im Sinne einer zielgerichteten Kommunikation wieder aufzunehmen. Dafür halten wir unseren Antrag für geeignet.

Die politischen Gremien, wie der von der Koalition auf den Weg gebrachte Fachbeirat „Flucht und Integration“, der kreisweite Asylkreis, müssen aber zukünftig stärker in sich verändernde Strukturen eingebunden werden, damit  auch die Kommunikation in die verschiedenen Ebenen zeitnah erfolgen kann.

Diese Diskussion sollten wir fortführen, wenn der vorgelegte Entwurf für eine neue Konzeption zur Betreuung und Integration der Geflüchteten auf die Tagesordnung kommt.

Wir sind uns dabei sicher, dass sich alle Beteiligten mit hohem Engagement um die Menschen kümmern, die heute bei uns sind.

Sehen Sie unseren Änderungsvorschlag als ein Angebot, dazu beizutragen.