Kreistagssitzung am 3.9.2018
Susanne Hoffmann-Maier
Meine Damen und Herren, Frau Vorsitzende:
Wie in der Begründung ausführlich beschrieben, werden die Kosten für Verhütungsmittel seit Abschaffung des Bundessozialhilfegesetzes nicht mehr übernommen.
Die Schwangerschaftsberatungsstellen weisen ausdrücklich darauf hin, dass Frauen und auch Männer aus dem Leistungsbeziehungsbereich SGB II und XII keinen ausreichenden Zugang zu Verhütungsmittel haben, da ihnen schlicht und einfach das Geld dafür nicht reicht.
Somit ist ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung nicht gegeben.
Warum sich bei dieser sachlichen und informativen Begründung eine derart emotionale Diskussion im GGSA entwickelt hat, ist für uns GRÜNE nicht nachvollziehbar.
Wir vertrauen der Erfahrung der Beratungsstellen und wir vertrauen den Frauen, dass keine Frau leichtfertig einen Schwangerschaftsabbruch in Kauf nimmt. Der Eingriff in Körper und Seele sind gravierend. Eine ungewollte Schwangerschaft verändert das Leben von Männern und Frauen so massiv, dass wir GRÜNE es uns nicht anmaßen, darüber zu urteilen.
Die Entscheidung für oder gegen ein Kind haben nur die Eltern zu treffen. Im Übrigen ist ein Abbruch nur nach einer Schwangerenkonfliktberatung möglich. Dies ist alles gesetzlich geregelt.
Daher sollten wir die Menschen in ihrem Entscheidungsprozess vertrauensvoll unterstützen und ihnen die finanziellen Möglichkeiten für eine angemessene Verhütung zur Verfügung stellen.
Besserwisserische Vorschläge, Bewertungen und Maßregelungen insbesondere von Männern aus der Politik sind hier fehl am Platz.
Unsere Aufgabe ist es Möglichkeiten für die Frauen und Männer zu schaffen, eine Entscheidung selbstbestimmt zu treffen und die Beratungsstellen so zu unterstützen, damit diese in der Lage sind, die Betroffenen angemessen zu beraten und konkret Hilfe anzubieten.
Lassen Sie uns diese unwürdige Diskussion beenden.
Warum es jetzt nach ausführlicher Diskussion in zwei Ausschüssen einen Änderungsantrag gibt, erschließt sich uns GRÜNEN nicht. Der gleichlautende Antrag von Herrn Zwickler wurde im GGSA mehrheitlich abgelehnt. Im Haupt-und Finanzausschuss wurde der ursprüngliche Antrag ungeändert beschlossen.
Der Antrag ist auf den ersten Blick charmant. 30.000 € statt 20.000 € sollen zur Verfügung gestellt werden und die Förderung bei Sterilisation von 50 auf 75 %.
Aber – Warum vertrauen wir hier nicht erstmal der Erfahrung der Fachberatungsstellen und dem Büro für Chancengleichheit? Sie werden sich sicher etwas bei der Festlegung der Beträge gedacht haben. Nach einem Jahr kann man den Betrag neu bewerten. Außerdem ist die Förderung als Übergang gedacht, da es einen Bundesratsbeschluss zu einer einheitlichen Regelung gibt, der hoffentlich in absehbarer Zeit verabschiedet wird.
Und dann kommt wieder der moralische Zeigefinger „notfalls“ soll vor die Pille danach in die Richtlinien eingefügt werden.
Meine Herren…die Pille danach ist immer ein Notfall….sie verschiebt nur den Eisprung, hat also mit einem Schwangerschaftsabbruch nichts zu tun.
Und wer bitteschön, überwacht den Notfall? Das sind also nur Floskeln.
Bitte lassen Sie uns sachlich bleiben und dieses sensible Thema nicht mit den eigenen moralischen Vorstellungen bewerten.
Deshalb bitten wir Sie, dem ursprünglichen Antrag zur Errichtung eines Verhütungsmittelfonds in Höhe von 20.000 € jährlich zuzustimmen.