Beschlüsse zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter behindern Integration

In der Kreistagssitzung am 06.11.2023 werden mit zwei Vorlagen die Unterbringungssatzung geändert und der Betreuungsschlüssel für Geflüchtete von 120 : 1 auf 150 : 1 verschlechtert. Damit soll der Haushalt entlastet werden.

Wir Abgeordnete der GRÜNEN im Kreistag haben uns klar gegen die Vorlagen positioniert und sie abgelehnt. Wir erkennen an, dass Sparmaßnahmen aufgrund der angespannten Haushaltslage ergriffen werden müssen, sehen hier aber falsche Ansätze. Diese werden langfristig aufgrund einer schlechten Integration der Menschen zu weiteren Kosten führen.

Christian Grunwald, GRÜNER Fraktionsvorsitzender, begründet unsere Ablehnung zur Erhöhung der Anzahl zu betreuender Menschen pro Sozialarbeiter. Aus dreifacher Sicht sehen wir Nachteile für die Geflüchteten durch die Veränderung des Betreuungsschlüssels:

  1. Sie ist unangemessen gegenüber der Problemlage der Geflüchteten mit Bleiberecht in den Gemeinschaftsunterkünften.
  2. Sie ist finanzpolitisch kurzsichtig.
  3. Sie ist unverantwortlich gegenüber den Fachkräften, die die Beratung und Betreuung von Geflüchteten managen. Sie sind ohnehin bereits stark belastet.

Lest dazu Christians Redebeitrag für die Kreistagssitzung:

Martin Tichy begründet unseren Änderungsantrag, den wir zur Vorlage zur Änderung der Unterbringungssatzung eingereicht haben. Dabei geht es um die Gebühren zur Unterbringung der Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften (GU) mit Bleiberecht.

Selbstverständlich sollen Geflüchtete mit Bleiberecht und eigenem Einkommen über dem Regelsatz nicht weiter in GUs wohnen. Wohnungen sind aber fast nicht zu finden. Wir halten die Gebühren, die erhoben werden,  für unangemessen.

Lest dazu Martins Redebeitrag für die Kreistagssitzung:

Beide Vorlagen wurden mehrheitlich mit unseren Gegenstimmen im Kreistag angenommen.