Antrag zur Sitzung des Kreistags am 15.09.2025
Berichte der Kreiskliniken und MVZ GmbH für die Kreistagsgremien vereinfachen, verstetigen und vereinheitlichen
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss wird beauftragt, für die zuständigen Fachausschüsse für Klima, Umwelt, Gesundheit und Infrastruktur (KUGI) und den Haupt- und Finanzausschuss (HFA) ab der Sitzungsrunde Oktober 2025 einen schriftlichen Kurzbericht zur betrieblichen und finanziellen Situation der Kreiskliniken und der MVZ GmbH vorzulegen.
Der Kurzbericht soll nach Möglichkeit in übersichtlicher und stichpunktartiger Form stets mindestens folgende Punkte beinhalten.
Für die Kreiskliniken:
1. Einschätzung zum möglichen Verlauf des aktuellen Wirtschaftsplans
1.1. Einhaltung/Erreichung aus aktueller Sicht wahrscheinlich: Ja/Nein?
1.2. Wenn Nein: Abweichung geringeres oder höheres Defizit?
1.3. Ist ein Nachtragswirtschaftsplan aus aktueller Sicht erforderlich?
1.4. Letzter der BK vorliegende Quartalsbericht
2. Anzahl offene/unbesetzte Stellen:
2.1. im ärztlichen Bereich
2.2. im pflegerischen Bereich
2.3. in den unterstützenden und ergänzenden Bereichen
2.4. in der Verwaltung
3. Anzahl der vorhandenen Betten nach Abteilungen
3.1. Anzahl der momentan gesperrten/nicht belegbaren Betten nach Abteilungen
4. Stand der Daten für den Kurzbericht
Für die MVZ GmbH:
5. Einschätzung zum möglichen Verlauf des aktuellen Wirtschaftsplans
5.1. Einhaltung/Erreichung aus aktueller Sicht wahrscheinlich: Ja/Nein?
5.2. Wenn Nein: Abweichung geringeres oder höheres Defizit?
5.3. Ist ein Nachtragswirtschaftsplan aus aktueller Sicht erforderlich?
6. Anzahl offene/unbesetzte ärztliche Stellen und Stellen für medizinisches Personal nach Standorten
7. Stand der Daten für den Kurzbericht
Der Kreisausschuss kann und soll in Absprache mit der Betriebsleitung der Kreisklinken die Kurzübersicht um weitere Kennzahlen ergänzen.
Ein Jahr nach Einführung der Kurzberichte sollen diese von Betriebsleitung, Kreisausschuss und Kreistag evaluiert und überprüft werden.
Begründung:
Die Sicherung der (stationären) medizinischen Versorgung ist eine Kern- und Pflichtaufgabe des Kreises, die mit erheblichen personellem und finanziellem Aufwand verbunden ist.
Die Berichterstattung der Kreiskliniken und MVZ GmbH in die zuständigen Gremien des Kreistags erfolgt in unregelmäßigen Abständen, mit sehr unterschiedlichen Inhalten.
Die Vorlage der Quartalsberichte erfolgt ebenso unregelmäßig und mit großer zeitlicher Verzögerung. In der Folge werden entscheidende Entwicklungen erst mit deutlich zeitlicher Verzögerung für die Gremien sichtbar und kommuniziert. Den Gremien werden dadurch Lenkungs- und Steuerungsmöglichkeiten entzogen.
Zudem sehen wir in den Kurzberichten die Chance, dass eine regelmäßige Berichterstattung nicht mehr ausschließlich von der Anwesenheit der Betriebsleitung in den Gremien abhängig ist.
Darüber hinaus verlangt auch das Regierungspräsidium (RP) in seiner Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 unter Punkt VII einen halbjährlichen Bericht über den Projektfortschritt des Konsolidierungsprogramms der Kreiskliniken. Im Rahmen der Vorlage des Wirtschaftsplans 2026 vor dem RP ist nachzuweisen, dass erste Schritte zur Defizitreduzierung identifiziert und beschlossen wurden.
Um diesen Auflagen des RP nachzukommen, kann diese Berichtsform ein unterstützendes Instrument sein.