Bedarfs- und Entwicklungsplanung Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst nach HBKG

Kreistagssitzung am 21.06.2021 – Wolfgang Stühler

Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren,

gemäß dem hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – HBKG) hat der Landkreis eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen.

In der Praxis heißt das u.a.:

– Unterstützung und Beratung der Städte und Gemeinden bei der Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe;

–  Einrichtungen und Anlagen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe zur Unterstützung der örtlichen Feuerwehren zu planen und die bei der Durchführung der Maßnahmen gegenüber den örtlichen Bedürfnissen anfallenden Mehrkosten einschl. der Unterhaltskosten zu tragen;

–  Die Brandschutzerziehung zu planen und zu fördern;

–   Alarm- und Einsatzpläne für die Gewährung nachbarlicher Hilfeleistung innerhalb und über die Grenzen des Kreisgebietes hinaus aufzustellen und mit den benachbarten Landkreisen oder kreisfreien Städten abzustimmen;

–   Abstimmung von gemeinsamen Übungen, Ausbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen der Feuerwehren im Landkreis aber auch über die Landkreisgrenzen hinaus mit benachbarten Landkreisen;

–    Einrichtung und Betreibung einer ständig erreichbaren und betriebsbereiten gemeinsamen Leitstelle (Zentrale Leitstelle) für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst;

Sie sehen, die Aufgaben für die Kreisfeuerwehr sind sehr vielfältig und sehr anspruchsvoll und manchmal auch gefährlich.

Es handelt sich bei dem uns zur Verabschiedung vorliegenden Bedarf und Entwicklungsplan 2021 – 2025 um die insgesamt 4. Fortschreibung des erstmalig im Jahr 2000 im Landkreis Darmstadt – Dieburg aufgestellten Gesamtkonzeptes für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr. Diese Gefahrenabwehrlogistik (GAL) war damals der erste Bedarf- und Entwicklungs- plan eines Landkreises in Hessen.

Der uns vorliegende Bedarf- und Entwicklungsplan 2021 – 2025 stellt meiner Meinung nach die vielfältigen Aufgaben und Themenfelder unserer Feuererwehr sehr übersichtlich dar, ohne dabei die notwendigen Details und Statistiken missen zu lassen. Alles Wissenswerte lässt sich in der Unterlage problemlos nachschlagen.

Aber an dieser Stelle trotzdem ganz kurz 3 Zahlen:

Im Jahr 2020 waren in den Einsatzabteilungen der Feuerwehren im Landkreis 2.617 Feuerwehr- frauen und Feuerwehrmänner tätig. In den Jugendfeuerwehren waren 984 zukünftige Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner aktiv. In den Kindergruppen waren 630 kleine Feuerwehrleute dabei.

Mein Kollege Jochen Baumann bat im letzten HFA noch um genauere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen im Jugendbereich der Feuerwehren, da der Ausbildungsfortschritt sicherlich auch unter den aktuellen Pandemiebedingungen gelitten hat. Der Landrat hat nähere Informationen dazu für eine der Ausschusssitzungen im Herbst zugesagt.

Weiterhin findet sich im Bedarfs- und Entwicklungsplan eine detaillierte Auflistung der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge und Geräte sowie eine Investitionsplanung. Versteht sich beinahe von selbst, dass wir größten Wert darauf legen, dass sich die Gerätschaften auf dem aktuellen Stand befinden.

Die größte Einzelinvestitionsmaßnahme der nächsten Jahre mit einem Investitionsvolumen von ca. 15 Mio. EUR wird das künftig in Roßdorf ansässige Gefahrenabwehrzentrum sein, das neben einem Ausbildungszentrum für die Feuerwehren und Rettungsdienste auch das Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst (Fachbereich 710 der Kreisverwaltung) inklusive der Zentralen Leitstelle an einem zentralen Standort im Landkreis unter einem Dach hat.

Jetzt noch zu Top 16.1 der Tagesordnung. Herr Helfmann hatte den jetzt in Schriftform vorliegenden Änderungsantrag der Groko im letzten HFA mündlich vorgestellt. Es geht dabei um das Vorziehen des im aktuellen Bedarf- und Entwicklungsplan 2021 – 2025 ursprünglich für das Jahr 2025 ausgewiesenen Investitionszeitpunktes für die Neubeschaffung eines Hubrettungsgerätes DLK (Fahrzeug mit Drehleiter) am Standort der Feuerwehr Groß-Bieberau auf das Jahr 2022. Das Investitionsvolumen beträgt 750 TEUR. Davon werden 155 TEUR über einen Landeszuschuss finanziert. Die Groko begründet Ihren Änderungsantrag mit der 2-jährigen Lieferzeit und dem Willen, die Einwohnerinnen und Einwohner Groß-Bieberaus zeitnah mit kreiseigenen Feuerwehrfahrzeugen bestmöglich zu schützen. Das wollen wir natürlich auch. Wenn wir uns jetzt z.B. im Investitionsplan die geplanten Investitionen für das Jahr 2024 anschauen, dann stellen wir fest, dass für 2024 für den Standort Münster eine Ersatzbeschaffung eines Hubrettungsgerätes DLK geplant ist. Was heißt das denn jetzt tatsächlich? Soll das Gerät in 2024 vor Ort sein, oder wird in 2024 nur die Bestellung ausgelöst, so dass das Fahrzeug mit Drehleiter unter der Berücksichtigung einer Lieferzeit von 2 Jahren erst in 2026 einsatzfähig in Münster wäre.

In 2026 stehen die Ersatzbeschaffungen von weiteren Hubrettungsgeräten DLK für die Standorte Dieburg und Pfungstadt im Investitionsplan. In diesem Zusammenhang stellt sich aus unserer Sicht wieder die gleiche Frage. Und diese Frage hätten wir gerne geklärt!

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird dem Bedarf- und Entwicklungsplan 2021 – 2025 und auch dem Änderungsantrag der Groko zustimmen.