Anwendung der EU Richtlinien im Landkreis DA-DI

Sozialer Schutz der Beschäftigten im Nahverkehr, Antrag die Linke
– Susanne Hoffmann-Maier-

Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Vorsitzende,
Ich möchte erstmal  eine grundsätzliche Aussage machen. Herr Busch-Hübenbecker, wir nehmen ihre Anträge immer ernst und teilen oft auch die Intension ihrer Anträge.
Der Antrag wurde im IUA beraten und es gab keine Beschlussempfehlung. Es gab aber den Hinweis, dass im Nahverkehrsplan die Tariftreue festgeschrieben ist. Sind Tariftreue und die Umsetzung  der EU Richtlinie 1370 ein und dasselbe?
Die Fraktion der GRÜNEN wollen ebenfalls soziale Standards im ÖPNV verankert haben. Nach einer Reihe von Rücksprachen mit der DADINA kommen wir aber zu der Auffassung, dass die EU Verordnung 1370 eingehalten wird. Sie findet tatsächlich Anwendung im gemeinsamen Nahverkehrsplan der Stadt Darmstadt und dem Landkreis DA-DI. Hier wird vertraglich vereinbart, dass das tarifvereinbarte Niveau des Landesverbandes Hessischer Omnibusunternehmen nicht unterschritten werden darf. Subunternehmer sind ebenfalls daran gebunden. Das Personal hat sowohl beim Unternehmen wie auch dem Subunternehmen das Recht, die tarifvertraglichen vereinbarten Leistungen gegenüber dem Unternehmer einzufordern.
Wir möchten betonen, dass es in Hessen kein Tariftreuegesetz gibt.
An die EU Richtlinie sind wir gebunden und verfahren auch so. Dies muss nicht in der Satzung explizit geregelt werden.
Somit halten wir den Antrag die Linke für erledigt und werden ihm nicht zustimmen, falls er aufrecht erhalten wird.