Änderungsantrag zur „Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und seine Kommunen“

Klimaschutz erfordert, dass Maßnahmen transparent und messbar umgesetzt werden

Änderungsantrag der Grünen Fraktion zur Verwaltungsvorlage 6206-2025/DaDi
Umsetzung der „Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und seine Kommunen“

Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um einen Punkt 3 ergänzt:

3. Der Kreisausschuss wird beauftragt, 

a. die zehn effektivsten Klimaschutzmaßnahmen im Verantwortungsbereich des Landkreises Darmstadt-Dieburg zu ermitteln,

b. für diese Maßnahmen die sog. SMART-Ziele (spezifisch, messbar, angemessen [ambitioniert], realistisch und terminiert) zu formulieren, um verbindliche Schritte und messbare Ergebnisse zu erreichen,

c. bis zur Sommerpause 2026 die ermittelten Maßnahmen, die ausformulierten SMART-Zielvereinbarungen sowie den für jede Maßnahme erforderlichen voraussichtlichen finanziellen und personellen Aufwand zur Diskussion und Beschlussfassung dem Kreistag vorzulegen,

d. über den Stand der Umsetzung regelmäßig zu berichten.

Begründung:

Die Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und seine Kommunen (IKSK) zeigt eindeutig, dass zum Erreichen der gesetzlich verankerten Klimaschutzziele (Klimaneutralität 2045) verstärkte Anstrengungen (AKTIV-Szenario S. 93 ff.) erforderlich sind.

Im IKSK finden sich die Maßnahmensammlung (65 Maßnahmen, ab S. 95 ff.) mit ausführlichen Maßnahmensteckbriefen (s. Anhang 1), Zuständigkeiten bei der Umsetzung (S. 115 f.), eine allgemeine Priorisierung der Maßnahmen (27 Maßnahmen in Prio 1, ab S. 116 ff.) sowie eine ganz grobe Einschätzung zum Umsetzungsstand der Maßnahmen (im Verantwortungsbereich des Landkreises, S. 96 ff.). Die Notwendigkeit von Controlling und Monitoring wird im IKSK betont und theoretisch beschrieben (S. 136).

Es fehlen jedoch konkrete und messbare Zielvereinbarungen zu den einzelnen Maßnahmen. Diese können und müssen nicht für alle Maßnahmen erfolgen, jedoch sollte der Kreis als Vorbild für Bürgerschaft und Kommunen zumindest zehn Maßnahmen ermitteln, für die er eine Zielvereinbarung erarbeitet und deren Erreichung auch regelmäßig, d. h.  jährlich, ermittelt und veröffentlicht wird.

Mit der Smart-Zielsetzung kann der Landkreis seine Ziele spezifisch, messbar, angemessen (ambitioniert), realistisch und terminiert umsetzen.