Abberufung der zweiten hauptamtlichen Kreisbeigeordneten Rosemarie Lück

KT TOP 30, 26.09.2016, Sebastian Stöveken

 

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Antrag der AfD auf Abberufung der zweiten hauptamtlichen Kreisbeigeordneten Rosemarie Lück beruht auf falschen Voraussetzungen sowie einer unzutreffenden und irreführenden Prognose über Kosten und Nutzen der organisatorischen Struktur unserer Landkreisverwaltung.

 

Die bei Einbringung Ihres Antrags zitierte falsche Rechtsgrundlage des § 76 II HGO haben Sie nach der Kritik aus den Reihen der Koalition im Haupt- und Finanzausschuss zwar korrigiert; doch haben Sie damit nur demonstriert, wie fehlerhaft Ihre Recherchen waren, und dass sie noch Beratungsbedarf zum Umgang mit dem Kommunalrecht eines Landkreises haben. Auch Ihre Ausführungen zur Frage einer geheimen Wahl anstelle einer offenen Abstimmung sind – abgesehen davon, dass sie zur Entscheidung über Ihren Antrag überhaupt nicht relevant sind – nicht korrekt. Aber auch das können Sie ja bei Gelegenheit nochmal nachlesen oder sich erklären lassen. Es kann jedenfalls nicht das Interesse des Kreistags Darmstadt-Dieburg sein, juristische Grundsatz-Entscheidungen zu treffen.

 

In Ihrer Begründung verweisen Sie bzgl. der Anzahl von Kreisbeigeordneten auf die „etwa gleich großen“ Landkreise Groß-Gerau und Bergstraße sowie auf die Stadt Darmstadt. Die beiden Nachbarkreise haben 10% weniger Einwohner (so viele wie wir vor 20 Jahren), die Stadt Darmstadt ungefähr die Hälfte des Kreises. Insofern ist der Vorwurf, die Zahl der Beigeordneten allein aus koalitionspolitischen Gründen erweitert zu haben, unbegründet, sondern einzig der Aufgabenfülle geschuldet.

 

Viel bedenklicher in Ihrer Argumentationskette ist für uns jedoch die irreführende Darstellung, dass bei einer Zustimmung Ihres Antrags der Steuerzahler entlastet werden würde.

Bei einer Abberufung würde Frau Lück bis zum Ende ihrer Wahlzeit im Jahre 2021 bei vollen Bezügen freigestellt werden! Das ist geltendes Recht! Da stellt sich uns die Frage, was hier konsolidiert wird. Darüber hinaus lassen Sie offen, wie und auf wen ihre verdienstvolle Arbeit verteilt werden soll. Zusätzlich zur Vergütung einer abberufenen Kreisbeigeordneten müssten wir nämlich ad hoc auf der zweiten Verwaltungsebene Personal aufbauen und neue, noch nicht vorhandene Strukturen schaffen, um den Verlust aufzufangen. Dadurch würde keine Haushaltskonsolidierung, sondern eine gravierende Kostenerhöhung stattfinden. Ich frage mich, wie Sie Ihren Wählern statt der angepriesenen Ersparnis den tatsächlichen Anstieg der Personalkosten erklären würden.

 

Ihre weiteren wortreichen, aber inhaltsleeren Antragsbegründungen lasse ich aus Gründen unser aller Zeitkonsolidierung unkommentiert.

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN wird Ihrem Antrag nicht zustimmen. Dies begründet sich nicht nur auf unsere Solidarität zu unserem Koalitionspartner, sondern fußt auch auf dem langjährigen verdienstvollen Wirken von Frau Lück, die auch in schwierigen Zeiten bewiesen hat, Krisen sachgerecht meistern zu können. Es besteht keinerlei Anlass und noch weniger eine haushaltspolitische Notwendigkeit oder Sinnhaftigkeit, die bestehenden Führungsstrukturen des Landkreises zu verändern.

 

Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 

KT TOP 30, 26.9.2016, Marianne Streicher-Eickhoff, Abwahl der 2. Beigeordneten

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Damen und Herren von der AfD,

ganz deutlich: Wir haben weder die Absicht noch irgendeinen Anlass die Beigeordnete Frau Lück abzuwählen! Sie ist eine ausgewiesene Fachfrau in Sachen Sozialpolitik, kennt den Kreis wie kaum eine andere und leistet hervorragende Arbeit.

Es ist deshalb völlig unnötig, dass Sie uns mit Gesetzestexten, Kommentierungen und Gerichtsentscheidungen, die Formalien der Abwahl eines/einer hauptamtlichen Beigeordneten regeln, in Ihren Anträgen belehren wollen.

Ihre Begründungen sind nicht neu, entsprechen denen Ihres Antrages zur Reduzierung der Zahl der Hauptamtlichen, und basieren genau wie im Juni auf einer Milchmädchenrechnung, die wiederholt widerlegt werden konnte. So auch durch meine Kollegen heute.

Der Verwaltung eines Landkreises liegt eine Struktur zugrunde, die in unserem Fall eine solide ist und nicht durch herausschneiden einzelner Positionen besser wird. Nein, es entstehen Löcher, die sich ausweiten.

Im Fall von Frau Lück wäre dies ein besonders großes Loch, das sich rapide ausweiten würde. Wir werden das verhindern.