Nachwuchspreis im Bereich der bildenden Kunst und Literatur für junge Menschen

Redebeitrag im Kreistag am 26.06.2023
Von Ramona Halbrock, Fraktionsmitglied Bündnis 90/Die GRÜNEN
(Es gilt das gesprochene Wort.)

TOP 15
Vorlage-Nr. 2903-2023/DaDi
Nachwuchspreis im Bereich der bildenden Kunst und Literatur für junge Menschen


Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren,

insbesondere junge Künstler*innen und Kulturschaffende verdienen Aufmerksamkeit und Unterstützung. Ein Nachwuchspreis kann ein geeignetes Mittel sein, aber natürlich sind auch andere Formate einer Nachwuchsförderung möglich wie z. B. die Veranstaltung von Musik-Festivals.

Musik, Kunst und Literatur − Wir konnten uns auch Theater und Tanz im Rahmen einer Preisverleihung gut vorstellen und haben das im SKSA auch so als Ergänzung im Antrag von SPD und CDU formuliert. Und wir sind schnell darüber aufgeklärt worden, dass dies die Satzung nicht zulasse.

Das ist korrekt. Die „Satzung über die Verleihung des Georg-Christoph-Lichtenberg-Preises des Landkreises Darmstadt-Dieburg“, zuletzt geändert 2015, beschränkt sich ausschließlich auf die Bereiche bildende Kunst und Literatur.

Die Satzung, bei der ich davon ausgehe, dass sie zumindest die Antragsteller kennen, beinhaltet die Verleihung des Nachwuchspreises zur Förderung im Bereich der bildenden Kunst und Literatur für junge Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren und beschreibt in den Paragrafen 1, 2 und 4 das Verfahren der Preisverleihung, die Höhe des Preisgelds, die Bildung von Vorjury und Expertenjury sowie deren Mitglieder ausführlich. 

Also fast alles, was die Koalition aus SPD und CDU in ihrem Antrag noch mal – zum Teil widersprüchlich zur Satzung formuliert, beschließen lassen will und wofür aus unserer Sicht keine Notwendigkeit besteht.

Zusammenfassend ist festzuhalten:

Die Verleihung eines Nachwuchspreises ist in der Satzung eindeutig geregelt, sie kann umgesetzt und muss nicht neu beschlossen werden.

Wir beantragen daher, den Antrag für erledigt zu erklären.