Unterbringungsgebührensatzung und Landesaufnahmegesetz

Redebeitrag zur Kreistagssitzung am 26.10.2022 (Es gilt das gesprochene Wort.)

Von Claudia Schlipf-Traup, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die GRÜNEN
zu TOP 8, 9, 14
– Satzung zur 3. Änderung der Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach des Landesaufnahmegesetz (Unterbringungsgebührensatzung)
– Änderungsanträge FW/UWG
– Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über das öffentlich-rechtliche Nutzungsverhältnis für untergebrachte Personen nach dem Landesaufnahmegesetz (LAG)
Vorlagen: 1769-2022/DaDi und 1916-2022/DaDi und 1779-2022/DaDi

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion der GRÜNEN wird der Änderung der vorgelegten Gebührensatzung nicht zustimmen, da die Satzung nach wie vor ungerecht und nicht angemessen ist, denn es erfolgt keine Staffelung der Gebühren nach der Qualität der Unterkunft. Eine Person, die in einem Dreibettzimmer lebt, sich die sanitären Anlagen mit zehn anderen Personen teilt und vielleicht noch eine schlechte Anbindung an den ÖPNV hat, zahlt genauso wie alle anderen Personen in Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis bis zu 410 Euro für die Unterkunft. Einnahmen für den Kreis von 1200 € für ein Zimmer in der genannten Qualität sind selbst bei Einberechnung der zusätzlich erbrachten Leistungen völlig unangemessen. Es demotiviert die Menschen, die in den Unterkünften leben, Geld zu verdienen, wenn sie dann ein derart ungerechtfertigtes Nutzungsentgelt von ihrem Einkommen entrichten müssen. Die Qualität der Unterkunft muss bei der Höhe der Gebühren berücksichtigt werden, so wie dies auch Einfluss auf den Mietpreis einer Wohnung hat.

Zu bemängeln ist auch, dass uns keine Synopse vorgelegt wurde, um die alte und neue Satzung gut vergleichen zu können. Auch die Evaluation der alten Satzung lag erst als Tischvorlage im Ausschuss vor und nicht bereits zur Vorbereitung in den Fraktionen.   

In Bezug auf die Satzung über das öffentlich-rechtliche Nutzungsverhältnis für die untergebrachten Personen sind auch wir der Meinung, dass sie nötig ist, damit der Landkreis eine Handhabe hat, regelkonformes Verhalten der Bewohnenden der Gemeinschaftsunterkünfte einzufordern oder nötigenfalls zu ahnden. Deshalb werden wir sie nicht ablehnen, sondern uns enthalten, auch wenn wir der Meinung sind, dass Formulierungen darin zu eng gefasst sind. Beispiele dafür sind, dass das Nutzungsverhältnis bereits erlischt, wenn sich Personen länger als zwei Wochen anderswo aufhalten und sich nicht abmelden oder „eine“ Gebühr für die Unterbringung nicht entrichtet oder sich eine Person gegen eine Unterbringung in eine andere Unterkunft widersetzt. Wir haben in der Vergangenheit erlebt, dass bei Umsetzungen manchmal wenig Rücksicht genommen wurde auf den Stand der Integration der Betroffenen im Umfeld und sie quasi herausgerissen wurden. Wird ein Protest gegen ein solches Vorgehen dann als Widersetzen gewertet? Bei strenger Anwendung der Satzung besteht das Risiko, dass Menschen aus nichtigen Gründen keine Unterkunft mehr haben. Es wurde zwar erklärt, dass die Satzung nicht so streng gehandhabt wird, wie sie formuliert ist. Damit kann sie nach Meinung der GRÜNEN jedoch unglaubwürdig werden. Eine Satzung sollte nach dem Grundsatz, der in der Pädagogik gilt – es soll nur das angedroht werden, was auch wirklich umgesetzt werden kann – formuliert sein.   

Die Änderungsanträge der FW-UWG weisen unseres Erachtens nach auf sensible und verbesserungswürdige Themen bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften hin: Personen, die die Gemeinschaftsunterkunft wechseln müssen, müssen darüber so früh wie möglich informiert werden.

Und wie bereits erläutert erachten auch wir die Gebührensatzung für ungerecht.

Die beantragten Vorgehensweisen sind unserer Meinung jedoch so nicht zielführend, deshalb werden wir uns bei den Änderungsanträgen enthalten.