Renate Battenberg
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, meine Damen und Herrn,
Der von der schwarz-grünen Landesregierung initiierte Pakt für den Nachmittag ist eine gute und wichtige Einrichtung, die zugleich einen großen Schritt hin zur von uns erstrebten Ganztagsschule bedeutet. Voraussetzung für ein Gelingen ist, dass die betroffenen Kinder gut betreut werden, die personelle und räumliche Ausstattung, die pädagogischen und sozialpädagogische Angebote – kurzum: die multiprofessionelle Zusammenarbeit und die Standards auf einem guten Niveau sind. Und wenn dies so ist, muss es auch finanziert werden. Wir als Grüne Fraktion begrüßen ausdrücklich die Möglichkeit der Umsetzung des Paktes für den Nachmittag dieses Jahr an 15 neue Schulen des Landkreises.
Ziel ist, Schülerinnen und Schüler schrittweise zur Ganztagsschule zu führen. Die Entwicklung im Landkreis wird von der Beigeordneten Frau Dr. Sauer begleitet, die uns dankenswerter Weise regelmäßig über Fortschritte und Erfolge berichtet. Da die Berichte jedem Abgeordneten vorliegen, kann ich davon ausgehen, dass jeder und jede ausreichend informiert ist und ich die Einzelheiten nicht wiederholen muss. Gewiss haben Sie auch das diesem Top beigefügte „Rahmenkonzept zur Gestaltung des Projektes Pakt für den Nachmittag“ aufmerksam studiert, denn darin sind wichtige Informationen zu Ausgestaltung, zu Organisation, zu den Personalausstattungsstandards, zur Ferienbetreuung und natürlich zur Finanzierung enthalten. Deutlich wurde für mich, dass das Ganze ein hochkomplexes Gebilde ist, und es daher richtig und wichtig ist, genau abzuklären und schriftlich zu fixieren, was in guter Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Schulen, den Kommunen, der Betreuungs-gGmbH und dem Staatlichen Schulamt passiert und wer was macht.
Nun hat die von uns gewünschte Ausweitung der Angebote in den Schulen als Pakt für den Nachmittag, in Richtung Pakt für den Ganztag, auch eine beträchtliche finanzielle Dimension: Die Kosten steigen für unseren Kreishaushalt und alles muss natürlich auch organisatorisch bewältigt werden. Die Einnahmeseite schwächelt für diese gute, zukunftsweisende Entwicklung, die finanzielle Belastung für den Landkreis steigt drastisch. Um die Kosten einigermaßen abzufedern, müssen die Elternbeiträge angehoben werden. Dies ist momentan sehr moderat vorgesehen: In der Zeit von 7:30- 14:30 von 50,-€ um 10 € auf jetzt 60 €. Der Beitrag von 7:30- 17:30 beträgt 130,-€. Kostendeckend ist das bei dieser Anhebung bei Weitem nicht. Insofern erscheint es notwendig, dass der Landkreis seine Kostenbeteiligung gem. den Vorlagen zu TOP 15 anpasst.
Was nun den in TOP 16 angesprochenen finanziellen Ausgleich für Einnahmeausfälle durch die Schließung oder Einschränkung von Betreuungsangeboten betrifft, so erscheint es uns sinnvoll und richtig, dass auf die Erhebung von Elernbeiträgen für das Betreuungsangebot verzichtet wird, wenn wegen der Corona-Pandemie in den Monaten Mai bis Juli keine Betreuung hat stattfinden können. Was aber nicht übersehen werden darf, ist die für den gleichen Zeitraum angebotene Notbetreuung für Eltern in systemrelevanten Tätigkeitsbereichen. Ursprünglich war vorgesehen, dass auch hier auf Gebühren verzichtet wird, da die Einnahmen daraus aufs Ganze gesehen relativ unerheblich sind und der Verwaltungsaufwand zu deren Erhebung beträchtlich ist. Man sollte aber bedenken, dass durch die Ausweitung der systemrelevanten Bereiche auch die Zahl der Notbetreuungen steigt. Hinzu kommt, dass durch eine Gebührenbefreiung bei Notbetreuung Eltern der Paktschulen gegenüber den Eltern von Kindern in KiTas bevorzugt würden. Dies Gerechtigkeitsproblem würde eine fatale Signalwirkung haben, etwa in die Richtung: Der Landkreis prasst mit seinen knappen Finanzen, während die Gemeinden sparen. Deshalb haben wir einen Ergänzungsantrag dazu gestellt, für den wir um Zustimmung bitten.
Dem Antrag der Fraktion der Linken zu TOP 32, für die Kinder, die Grundsicherungsleistungen beziehen, eine Gebührenbefreiung für den Pakt für den Nachmittag zu prüfen, erscheint uns hingegen sinnvoll. Nach Auskunft der zuständigen Dezernentin Frau Lück ist mit der Prüfung bereits begonnen worden. Ich denke, es wird vor allem darum gehen, wie eine solche kostenlose Betreuung umgesetzt und im Haushalt abgesichert werden kann.
Auch der im zweiten Punkt des Antrags gemachte Vorschlag, zu prüfen, inwieweit ein Geschwisterrabatt bei kinderreichen Familien gewährt werden kann, erscheint uns sinnvoll. Nach Auskunft der zuständigen Dezernenten Frau Dr. Sauer wurde dieser Vorschlag jedoch schon jetzt in das unter TOP 15 vorgelegte Rahmenkonzept übernommen. Damit hat sich dieser Punkt erledigt.
Die grüne Fraktion bittet deshalb darum, allen Vorlagen einschließlich des Ergänzungsantrags der Koalition zuzustimmen, ausgenommen des erledigten Antragsteils der Vorlage 3172.