Haushalt 2019

F. Battenberg, 10.12.18

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, meine sehr verehrten Damen und Herren,
Mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2019 werden die Weichen für die Kreispolitik des ganzen nächsten Jahres gestellt. Durch die bereits erfolgte Verabschiedung der Wirtschaftspläne der beiden Eigenbetriebe Kreiskliniken und DaDi-Werk hat der Kreistag zu erkennen gegeben, dass zwei wichtige Bausteine regionaler Politik, nämlich die Gesundheitspolitik und das Schulbauwesen, nicht aus der Gesamtbetrachtung der Haushaltspolitik des Landkreises ausgegliedert werden dürfen, sondern mit dem Gesamthaushalt eng verzahnt sind und so auch integraler Bestandteil der Kreispolitik bleiben müssen. Dies zu betonen erscheint mir deswegen so wichtig, weil der Kreis gerade in den beiden genannten Politikfeldern zugunsten der Bürgerinnen und Bürger kreisangehöriger Städte und Gemeinden Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnimmt, die er ohne die Kreisumlage einschließlich der Schulumlage gar nicht stemmen könnte.
Dass mit dem Gesamthaushalt des Landkreises für 2019 dem Plan zufolge kein Ausgleich wie in den vergangenen Jahren erfolgen kann, sondern vorerst ein rechnerisches Minus von etwa drei Millionen Euro stehen bleibt, ist zunächst einmal bedauerlich. Dies darf aber nicht dazu führen, den Haushaltsentwurf in Bausch und Bogen abzulehnen, da als Alternative dazu nur bliebe, im Sozialbereich derart einschneidend die Leistungen zu kürzen, dass der Kreis seiner Verantwortung in der Daseinsvorsorge nicht mehr gerecht wird. Das kann niemand wollen. Es liegen seitens der Opposition bezeichnender Weise keine Einsparungsvorschläge vor, die gangbare, alternative Wege aufzeigen. Diejenigen Fraktionen, die Haushalt in der vorliegenden Form ablehnen, geben damit zu erkennen, dass sie Verantwortung für die Kreispolitik nicht zu übernehmen bereit sind.
Es ist nach den Ausführungen meiner Vorredner fast überflüssig, auf die Ursachen dieser im Moment nicht einfachen Situation einzugehen, nämlich den Verpflichtungen aus der Teilnahme an der „Hessenkasse“. Dennoch will ich dies aus der Sicht der Fraktion der GRÜNEN tun. Bekanntlich hat der Kreistag am 23. April dieses Jahres mit den Stimmen der Koalition und der Opposition mit Ausnahme der Linken und Fraktionsloser dem Angebot des Landes Hessen zur Kassenkreditentschuldung zugestimmt. Dies hatte zur Folge, dass ein jährlicher Beitrag von 25 Euro pro Einwohner an das Sondervermögen der Hessenkasse gezahlt werden muss. Daraus errechnet sich für den Landkreis ein jährlicher Einzahlungsbetrag von etwa 7,3 Millionen Euro, mit der Folge, dass nach acht Jahren die bestehenden Kassenkredite in Höhe von 112 Millionen aufgelöst sind, da das Land dann bekanntlich den nicht abbezahlten Rest von 56 Millionen übernimmt. Dass der Landkreis damit eine Bindung eingegangen ist, die, wenn überhaupt, in dieser Frist nur bei erheblicher Haushaltsdisziplin und drastischen Einsparmaßnahmen zu erfüllen ist, war uns allen klar. Allerdings gingen wir damals davon aus, dass durch Verhandlungen eine Verlängerung der Rückzahlungsfrist bzw. eine Absenkung des jährlichen Beitrags von 25 Euro pro Einwohner erreicht werden kann. Ich erinnere mich sehr gut an die damalige Debatte im HFA, die dazu geführt hatte, dass wir dem Kreisausschuss einen dem entsprechenden Verhandlungsauftrag erteilt hatten. Wir waren uns außerdem darüber einig, dass durch eine – theoretisch mögliche – Erhöhung der Kreisumlage keine Lösung erzielt werden kann, da damit die Belastungen nur verlagert werden würden.
Erst recht ist der von den Linken vorgeschlagene Weg, aus dem Programm wieder auszusteigen undurchführbar, auch aus rechtlichen Gründen. Hinzu kommt für unsere Fraktion der Gesichtspunkt, dass das von einem CDU-geführten Ministerium aufgelegte Programm im Grunde GRÜNEN Prinzipien entspricht. Kassenkredite, wie sie in den letzten Jahren aufgelaufen sind, würden auf spätere Generationen erhebliche negative Auswirkungen haben, da diese die Schulden, die wir im Interesse unseres Lebensstandards gemacht hatten, von ihnen zurückbezahlt werden müssten. Das Entschuldungsprogramm der Landesregierung ist also ein Beitrag dazu, dass unsere Kinder weniger belastet werden. Aber auch wir selbst bekommen nach einer Übergangsfrist einen erheblich größeren Handlungsspielraum in der Kreispolitik, auch wenn die aktuelle Belastung erheblich ist.
Dass die Verhandlungen bislang noch nicht zu einem Ergebnis geführt hatten, ist zwar bedauerlich, darf aber nicht dazu führen, nun über Alternativen nachzudenken. Im Entschuldungsprogramm des Landes ist vorgesehen, dass die Zahlung des Eigenbetrags in Höhe von 25 Euro pro Einwohner in der Weise flexibilisiert wird, dass ein abweichender Jahresbeitrag festgelegt wird, dessen Rückzahlungsfrist auf maximal 30 Jahre ausgedehnt werden kann. Ich bin sehr optimistisch, dass eine Erleichterung in diese Richtung auch noch erreicht werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass unser politischer Handlungsspielraum nicht gewährleistet werden kann, wenn wir rigoros zur Einhaltung des 25-Euro-Beitrags pro Jahr und Einwohner gezwungen werden. Der Haushaltsentwurf des Landkreises ebenso wie die Wirtschaftspläne seiner Eigenbetriebe sind schon jetzt so aufgestellt worden, dass mögliche Einsparpotentiale eingerechnet wurden. Dass in den Planansätzen gewisse Spielräume für die Verwaltung bestehen bleiben müssen, um auch unvorhergesehene Ausgaben oder Tarif- und Kostensteigerungen auffangen zu können, versteht sich von selbst. Es bleibt die realistische Chance, dass am Ende das Jahr doch noch mit einem positiven Saldo des Zahlungsmittelflusses abgeschlossen werden kann, auch ohne dass weitere Kassenkredite in Anspruch genommen werden müssen.
Nun könnte man damit argumentieren, ein Verzicht auf den Großteil der für 2019 vorgesehenen „freiwilligen Leistungen“ in Höhe von dreidreiviertel Millionen Euro und eine Konzentration auf die gesetzlichen Pflichtaufgaben würde den Ausgleich herbeiführen können. Doch wäre dies ein fatales Signal an die Öffentlichkeit. Ganz davon abgesehen, dass die Bezeichnung „freiwillige Leistung“ nicht den Kern des Problems trifft, da damit nur die Abgrenzung von der rechtlich unbedingt notwendigen Leistung definiert wird, würde ein Verzicht dazu führen, dass der Landkreis seinem kommunalrechtlich notwendigen Versorgungsauftrag nicht mehr nachkommen würde. Eine solche Entscheidung würde auch dazu führen, dass der Kreis auf Landesmittel verzichten würde, die zur Unterstützung von Projekten in Anspruch genommen werden. Dass derartige Drittmittel überhaupt angeboten werden, ist außerdem ein deutlicher Hinweis darauf, dass die jeweils unterstützten sozialen oder ökologischen Projekte vom Land gewollt sind, doch nur auf der Ebene der Kommunen und Landkreise durchgeführt werden können.
Für uns in der Koalition steht der Mensch im Vordergrund, geht es um die sozialen Bedürfnisse und den Lebensstandard der Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises. Man kann über Reformen im Gesundheitssystem gewiss reden; aber auf die weiterhin defizitären Kreiskrankenhäuser durch deren Privatisierung zu verzichten, die der Kreistag selbst in einem früheren Beschluss ausgeschlossen hat, kann nicht in Frage kommen. Man kann auf die Modernisierung der Schulen verzichten und Investitionen auf eine spätere Zeit verschieben. Doch würde damit der dem Kreis als Schulträger zukommende Teil des Bildungsauftrags konterkariert und ein Investitionsstau geschaffen, der spätestens die nächste Generation doppelt treffen würde. Ich will nur von den jüngsten Projekten des Kreistages auf die Bemühungen um die Verbesserung der Gesundheitsvorsorge durch das OptiMedis-Konzept, auf die Einrichtung der Produktionsschule zur Verbesserung der Bildungschancen benachteiligter Jugendlicher, auf die im letzten Kreistag beschlossene Unterstützung der Hospizvereine und schließlich auf die Unterstützung der Tagespflegeeltern und deren finanzielle Gleichstellung mit den Angestellten der Kindertagesstätten hinweisen. Für uns ist es ebenfalls wichtig, dass wichtige, vom Kreistag beschlossene Vorhaben nicht gefährdet werden. Ich nenne nur das Radwegekonzept, Investitionen in den ÖPNV, die Umsetzung des Projekts „Öko-Modellregion“ und die Digitalisierungsinitiativen.
Wollen wir das wirklich alles zurückfahren, nur um die noch bestehende Lücke über drei Millionen zu schließen? Ich denke, wir sollten unserer Verantwortung gegenüber den Menschen weiterhin in diesem Umfang nachkommen und nicht dort einsparen, wo wir unserer sozialen und kulturellen Verpflichtung nachkommen müssen. Dass auf den Masterplan zur Umgestaltung des Kranichsteiner Kreishauskomplexes vorübergehend verzichtet wurde, ist hingegen ein richtiger Schritt. Wir appellieren deshalb an die Opposition, sich dieser Argumentation anzuschließen und dem eingeschlagenen Weg zuzustimmen. Je mehr Einigkeit auf Kreisebene besteht, desto mehr steigen die Chancen, dass die Rückzahlungsfristen gestreckt werden können.
Lassen Sie mich am Ende noch kurz auf die Änderungsanträge zum Haushalt eingehen: Über die Vorlage 1899 zur Frage der Fraktionsförderung besteht weitgehend Konsens, da eine jährlich festzustellende moderate Erhöhung entsprechend der Tarifsteigerungen sinnvoll ist; würde man sich nicht daran orientieren, würde man das Personal in der Fraktionsgeschäftsführung von den allgemein üblichen Lohnerhöhungen abkoppeln. Dem Linken-Antrag 1938 zu den angemessenen Wohnkosten für Bezieher von Sozialleistungen ist insofern nicht zu entsprechen, weil im Februar 2019 ohnehin eine Anpassung erfolgen wird. Über die Fremdvergabe von Schulreinigungen ist in einem früheren Kreistagsbeschluss entschieden worden; dieser Beschluss sollte entsprechend dem Antrag 1939 nicht revidiert werden, zumal durch die Ausschreibung der Reinigungsleistungen eine Ersparnis erzielt wurde, ohne dass soziale Nachteile entstanden. Zur Frage des Finanzausgleichstocks, der in der ursprünglichen Form im Landkreis abgeschafft wurde, ist zu sagen, dass durch den 2017 revidierten Kommunalen Finanzausgleich für die Landkreiskommunen eine Verbesserung erzielt wurde, so das für die Vorlage 1940 kein Bedarf besteht. Die nach dem Antrag 1942, auch in seiner geänderten Fassung, geforderte unabhängige Erwerbslosenberatung, ist deshalb nicht zu entsprechen, weil die Mittel des Bundesteilhabegesetzes dafür nicht eingesetzt werden können. Lediglich für den Antrag Vorlage 1980 des Jugendhilfeausschusses ist wegen des dringenden Bedarfs an einer zusätzlichen halben Stelle für die Produktionsschule zuzustimmen.
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmt daher der Haushaltssatzung und dem Haushaltspan zusammen mit der Ergänzungsvorlage zu. Über die von der Linken-Fraktion beantragte Resolution zur Vermögenssteuer besteht in unserer Fraktion keine einheitliche Meinung, so dass wir die Entscheidung darüber unseren Fraktionsmitgliedern freigeben wollen.