Haushaltssatzung 2026; Anpassungsbeschluss

Redebeitrag im Kreistag am 22.06.2026

Von: Christian Grunwald, Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 7: Vorlage 0041-2026/DaDi, Haushaltssatzung 2026; Anpassungsbeschluss
TOP 7.1: Vorlage 0107-2026/DaDi, Kurzbericht zum Anpassungsbeschluss 2026
TOP 7.2: Vorlage 0139-2026/DaDi, Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 – Stellungnahme der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
TOP 2.4: Vorlage 0039-2026/DaDi, Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Kommunen
TOP 2.8: Vorlage 0087-2026/DaDi, Aufstellung des Jahresabschlusses 2025
TOP 2.9: Vorlage 0131-2026/DaDi, Bericht über den Stand der gebundenen Liquidität zum 31.12.2025
Es gilt das gesprochene Wort.


Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir beraten heute nicht irgendeinen technischen Anpassungsbeschluss.

Wir beraten faktisch den Haushalt 2026 – nur ohne reguläres Haushaltsverfahren, ohne ausreichende Beratungszeit und mit nachgereichten Unterlagen, die bis kurz vor der Sitzung erneut verändert und ergänzt wurden.

Genau davor haben wir Grüne beim Doppelhaushalt 2025/2026 gewarnt. Wir haben beantragt, für 2026 ein eigenes, ordentliches Haushaltsverfahren durchzuführen.
Das wurde abgelehnt.
Heute sehen wir: Diese Warnung war richtig.

Der Haushalt 2026 wurde nicht genehmigt. Jetzt liegt ein Anpassungsbeschluss des Anpassungsbeschlusses vor, der wesentliche Funktionen einer regulären Haushaltsberatung übernimmt – aber ohne den dafür notwendigen politischen Beratungsprozess.

Ein reguläres Verfahren hätte rechtzeitig begonnen werden können. Dann hätten wir heute längst mehr Sicherheit für Verwaltung, Träger, Vereine, Projekte und Beschäftigte. Stattdessen arbeiten wir weiter mit vorläufiger Haushaltsführung, Nachträgen, kurzfristigen Unterlagen und immer neuen Anpassungen.

Das belastet auch das Ehrenamt im Kreistag.

Wer Unterlagen in dieser Größenordnung kurzfristig nachreicht, Änderungen nicht nachvollziehbar markiert und Fachgremien nur noch formal beteiligt, stärkt die kommunale Selbstverwaltung nicht. So wird kommunale Selbstverwaltung nicht abgeschafft, aber mindestens in den Pausenmodus versetzt.

Ich sage das auch als Fraktionsvorsitzender sehr bewusst:
Ehrenamtliche Kommunalpolitik ist kein Störfaktor.
Sie ist die demokratische Kontrolle dieses Haushalts.

Das hat sich bspw. im Jugendhilfeausschuss gezeigt: kurzfristige Unterlagen, keine vertiefte Darstellung der Gesamtlage und bereits der nächste Anpassungsschritt im Kreisausschuss. Das ist keine echte parlamentarische Steuerung. Das ist Verwaltungsvollzug unter Zeitdruck.

Zur Sache: Ja, die erneute Erhöhung der Kreisumlage wird gegenüber dem ersten Vorschlag verringert.

Aber das ist keine Senkung der Kreisumlage.
Es bleibt eine Erhöhung.
Zusammen mit der Schulumlage liegen wir bei rund 60,5 Prozent.

Wer 60,5 Prozent Gesamtumlage als Entlastung darstellt, verschiebt den Maßstab. Die Kommunen werden nicht entlastet. Sie werden nur etwas weniger zusätzlich belastet als zunächst vorgesehen.

Wir sehen sehr klar: Die Kommunen sind am Limit. Das gilt bundesweit, und es gilt hier im Landkreis. Bund und Land müssen endlich dafür sorgen, dass Aufgaben, die sie bestellen, auch auskömmlich finanziert werden. Aber genau weil das stimmt, darf der Landkreis seine eigenen Hausaufgaben nicht vernachlässigen.

Die Verbesserung des Ergebnisses von rund minus 57 Millionen Euro auf rund minus 24 Millionen Euro klingt erheblich. Aber sie beruht zu großen Teilen auf Soforthilfen, vorläufigen Festsetzungen, globalen Minderaufwendungen, Rückstellungen und Verbesserungen in Transferbereichen.

Das ist keine belastbare Konsolidierungsstrategie.

Besonders kritisch sehen wir, dass die Verringerung der erneuten Umlageerhöhung in der Größenordnung von rund 2,9 Millionen Euro im großen Deckungskreis sozialer Transferaufwendungen aufgefangen werden soll.

Gerade dort ist die Entwicklung volatil: Pflege, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, SGB-II-Leistungen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen lassen sich nicht sicher auf Kante planen.

Die Kommunalaufsicht hat konkrete, quantifizierbare Konsolidierungsmaßnahmen, einen Konsolidierungszeitraum und Angaben zur Rückführung überjähriger Liquiditätskredite eingefordert. Das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept bleibt dahinter zurück.

Auch die nachgereichten Unterlagen zum Jahresabschluss 2025 und zur gebundenen Liquidität zeigen: Das strukturelle Problem ist nicht gelöst. Überjährige Liquiditätskredite stehen weiter im Raum. Die Rückführung wird nicht gelöst, sondern in die Zukunft verschoben.

Das ist keine Generationengerechtigkeit. Das ist Finanzierung auf Zeit.

Die Stellungnahmen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zeigen deutlich: Die Städte und Gemeinden sehen ihre Handlungsspielräume schwinden. Mehr Umlage heißt vielerorts höhere Grundsteuern, höhere Gebühren, verschobene Investitionen und weniger Gestaltung vor Ort.

Wir GRÜNE sagen: Wir brauchen Priorisierung, echte Produktkritik, belastbare Konsolidierung, transparente Leistungen, klare Personalsteuerung und realistische Investitionsplanung – nicht irgendwann nach der Sommerpause, sondern als Grundlage solcher Beschlüsse.

Wir lehnen diesen Anpassungsbeschluss nicht ab, weil wir die finanzielle Not des Kreises kleinreden. Wir lehnen ihn ab, weil Verfahren, Transparenz und Tragfähigkeit nicht ausreichen.

Ein Doppelhaushalt darf sich so nicht wiederholen. Nicht vor einer Landratswahl, nicht zur Schonung politischer Debatten und nicht auf Kosten von Kreistag, Kommunen, Vereinen, Trägern und kommenden Generationen.

Deshalb stimmen wir dem Anpassungsbeschluss nicht zu.