Der gesamte Aktionsplan ist im Internet unter http://bit.ly/1OOgg2C [1] zu finden.
Aus Sicht der GRÜNEN im hessischen Landtag ist der heute vorgestellte Aktionsplan der Landesregierung zur Integration von Flüchtlingen und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts ein großer Schritt auf dem Weg zur Integrationskultur: „Wir sind gemeinsam mit unserem Koalitionspartner alle wichtigen Handlungsfelder durchgegangen und haben einen Aktionsplan zusammengestellt, der mit mehr als einer Milliarde Euro zur Förderung von Flüchtlingen im kommenden Jahr eines der umfassendsten Programme ist, die es bundesweit gibt“, betont Mathias Wagner, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag. „Besonders wichtig ist uns, dass die Situation in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes damit weiter verbessert wird – auch in Bezug auf die soziale und psychologische Betreuung.. Wir geben 30 Millionen Euro zusätzlich zur Ausweitung der Sprachförderung an Schulen und weitere 10 Millionen Euro speziell für Sprachkurse für die Gruppe der 18- bis 21-jährigen aus. Und wir fördern verstärkt den Wohnungsbau in einem Umfang, der rund 10000 neue Wohnungen ermöglicht.“
„Um die Kommunen zu unterstützen, werden wir die bereits um 15 Prozent erhöhten Pauschalen noch einmal aufstocken“, so Wagner weiter. „Die Gespräche über die Höhe sollen bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Außerdem verbessern wir die Strukturen, die die Kommunen unterstützen, und verbessern die Koordination auch für die wertvolle Arbeit der zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer.“
Verbesserte Situation in den Erstaufnahmeeinrichtungen
„Wir schaffen zusätzliche Stellen für die Arbeit in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Das ist wichtig, um die Aufnahme und die Verteilung der Flüchtlinge besser in geordnete Bahnen zu lenken und die Sozialleistungen verlässlicher zu gewähren. Weitere Mittel und Stellen gibt es für die medizinische Erstversorgung sowie für die soziale und psychologische Betreuung von Erwachsenen und auch von Kindern. Wir fördern ein Netzwerk erfahrener Institute und Organisationen, um die psychosoziale Betreuung der Flüchtlinge auch nach Zuweisung in die Kommunen gewährleisten zu können. Für die besonders schutzbedürftige Gruppe der allein reisenden Frauen wird es spezielle psychosoziale Betreuungsangebote geben. Ebenso soll die nach Geschlechtern getrennte Unterbringung weiter ausgebaut werden.“
Sprache und Schule
„Der Schlüssel zur Integration ist der Erwerb deutscher Sprachkenntnisse. Wir wollen künftig Flüchtlingen, die aller Wahrscheinlichkeit nach in Deutschland bleiben werden, schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen Grundkenntnisse vermitteln und vorhandene Kenntnisse fördern. Wir werden die Intensivklassen an den allgemeinbildenden und den beruflichen Schulen ausweiten und die Weiter- und Fortbildung von Lehrkräften verstärken. Wir verdoppeln zudem die Lehrerzuweisung nach Sozialindex, das heißt, wir unterstützen Schulen, an denen viele Kindern mit Migrationshintergrund lernen, mit zusätzlichen Stellen. Auch insgesamt werden wir die Lehrerversorgung an den zusätzlichen Bedarf anpassen. Der islamische Religionsunterricht soll an weiteren Schulen eingeführt werden. Für Jugendliche, die nicht mehr schulpflichtig sind, stellen wir zehn Millionen Euro für die Sprachförderung von 18- bis 21-Jährigen zur Verfügung.“
Unterstützung für Kommunen und Ehrenamt
Neben der avisierten Erhöhung der Pauschalen, die die Kommunen für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung jeden einzelnen Flüchtlings erhalten, werden auch die Mittel aus dem Landesprogramm „Gemeinwesenarbeit“ aufgestockt. Zusätzlich erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte je 20 000 Euro für eine bessere Koordination der Freiwilligenarbeit, die weitere Qualifizierung der Helferinnen und Helfer und die Unterstützung lokaler Bündnisse. Zentraler Ansprechpartner für die Kommunen ist die Staatskanzlei.
Wohnen und Arbeitsmarkt
„Indem wir die Entstehung bezahlbaren Wohnraums fördern, helfen wir nicht nur Flüchtlingen. Mit den bereitgestellten Mitteln sollen bis 2019 rund 10 000 neue Wohnungen für 30 000 Menschen entstehen“, erklärt Wagner. „Auch die Arbeitsmarkprogramme kommen Flüchtlingen wie Einheimischen zugute. Wir legen ein neues Landesprogramm zur vertieften Berufsorientierung einschließlich Sprachförderung auf und erweitern zudem die bestehende Ausbildungsplatzförderung um den Aspekt der Sprachförderung, um junge Erwachsene zu qualifizieren.“ Auch eine schnellere Beurteilung von im Ausland erworbenen Schul-, Hochschul- und Berufsabschlüssen gehört zum Programm.
Sicherheit und Justiz
„Für die Sicherheit der Flüchtlinge in den Einrichtungen schaffen wir 100 zusätzliche Stellen bei der Wachpolizei und 150 neue Stellen im Polizeivollzug. Weil wir wissen, dass die Beamtinnen und Beamten große Leistungen erbringen, werden wir die Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten erhöhen. In den Regierungspräsidien wird es trotz der Herausforderung, einen ausgeglichenen Landeshaushalt zu erreichen, keinen Stellenabbau geben. Um der Gefahr wachsener rassistischer und fremdenfeindlicher Bestrebungen zu begegnen, wollen wir die Prävention und die Bekämpfung von Extremismus ebenso stärken wie das Präventionsnetzwerk gegen Salafismus.“ Um die Belastung der Gerichte durch Verfahren aus dem Asylbereich aufzufangen, erhalten die Verwaltungsgerichte zusätzliche Stellen. Das Projekt „Fit für den Rechtsstaat – Fit für Hessen“ soll Flüchtlingen Grundlagen der Demokratie und des Rechtsstaats vermitteln.
„Wir haben mit der Aufnahme und Integration so vieler Schutzsuchender eine gigantische Aufgabe zu bewältigen, die sich im inhaltlichen und finanziellen Volumen dieses Aktionsplans widerspiegelt“, fasst Wagner zusammen. „Insgesamt stellen wir für die Aufnahme und Integration der Flüchtlinge im Landeshaushalt mehr als eine Milliarde Euro zur Verfügung. Wir können dieses Volumen finanzieren, ohne zusätzliche Schulden aufnehmen zu müssen. Allerdings kann niemand seriös vorhersagen, wie viele Menschen in den kommenden Monaten und Jahren bei uns Schutz suchen werden, wie schnell die Asylverfahren bearbeitet werden, wie viele Menschen bei uns bleiben können und wie sich der Bund künftig an dieser Aufgabe beteiligen wird. Deshalb werden wir bis Mitte 2016 überprüfen müssen, ob der Aktionsplan und die darin bereitgestellten Mittel ausreichen. Falls nicht, werden wir einen Nachtragshaushalt vorlegen.“
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