Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für den Verlustausgleich MVZ GmbH für 2023

Redebeitrag im Kreistag am 11.12.2023
Von Hans Menningmann, Fraktionsmitglied BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN
(Es gilt das gesprochene Wort.)

TOP 5: Vorlage 3640-2023/DaDi
Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für den Verlustausgleich MVZ GmbH für das Jahr 2023


Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren,

grundsätzlich begrüßen wir natürlich das Bemühen, die Gesundheitsversorgung im Kreis aufrechtzuerhalten. Allerdings gehört es nicht zu den ureigensten Aufgaben des Landkreises und der Kommunen, die ambulante ärztliche Versorgung der Region sicherzustellen. Das ist eigentlich die Aufgabe der niedergelassenen Ärzte bzw. ihrer Vertretung, der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen.

Die KV ist es auch, die die Gelder der Krankenversicherten als Honorare an die Ärzte verteilt. Ob das ausreichend und gerecht geschieht, soll hier nicht diskutiert werden. Möglicherweise muss die Finanzierung der ambulanten Versorgung zukünftig anders geregelt werden.

Nicht verstehen können wir allerdings, dass die MVZ-GmbH des Kreises ein Defizit von mehr als 600.000 Euro eingefahren hat. Die Praxen beklagen zwar, dass die Gewinne schrumpfen und nicht mehr ausreichen, was je nach subjektiver Sichtweise natürlich zu relativieren ist. Allerdings kommt es wohl nicht flächendeckend zu Insolvenzen. Dies droht aber unserer MVZ-GmbH, wenn der Verlust nicht ausgeglichen wird. Wir Grüne sind der Meinung, dass der Verlustausgleich nicht mit Steuergeldern des Kreises und der Kommunen geschehen sollte. Besonders angesichts der Haushaltssituation ist das äußerst problematisch. Nach Ansicht von Fachleuten ist aber auch die Aufnahme eines Kredits auf dem Kapitalmarkt nicht so einfach möglich, weil die Kreditwürdigkeit der GmbH in Zweifel gezogen werden könnte. Dann droht tatsächlich die Insolvenz. Hier könnte der Kreis aber durch eine Bürgschaft helfen. Das müsste gegebenenfalls geprüft werden.

Im Haushaltsplan 2024 ist erneut ein Verlust der MVZ-GmbH in Höhe von ca. 600.000 Euro eingeplant, was darauf hinweist, dass man nicht wirklich darauf vertraut, die Finanzlage in den Griff zu bekommen.

Wir meinen, dass die Verlustfinanzierung durch den Landkreis keinesfalls eine Dauerlösung sein kann. Das Management der GmbH darf keinen Freibrief bekommen, sich in Zukunft auf eine Finanzierung der MVZ durch den Landkreis und damit durch die Kommunen zu verlassen. Durch die Verantwortlichen muss eine Planung vorgelegt werden, die deutlich macht, wie die Verluste zu vermeiden sind.

Wir als GRÜNE Fraktion werden uns der Stimme enthalten und empfehlen, den Verlust durch einen Kredit auf dem Kapitalmarkt mit Bürgschaft durch den Landkreis auszugleichen. Schließlich ist die MVZ GmbH ein wirtschaftliches Unternehmen wie andere Arztpraxen. Es wäre eine Wettbewerbsverzerrung und Ungleichbehandlung, wenn Steuergelder zur Sanierung von Unternehmen verwendet werden.

Das sage ich auch als selbstständiger Arzt, der trotz der unbestritten schwierigen Finanzierung der ambulanten Medizin auf eine öffentliche Finanzspritze verzichten muss und trotzdem einigermaßen gut überlebt.