Kreistagssitzung 5.2.18: Antrag Vorlage 1285
Friedel Battenberg
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, meine sehr verehrten Damen und Herren,
Sie erinnern sich: In der Dezembersitzung im vergangenen Jahr hatten wir über eine Verwaltungsvorlage diskutiert, mit der der zu erwartende Verlust der MVZ-GmbH im Haushaltsjahr 2017 durch Verwendung von Mitteln aus anderen Produktbereichen ausgeglichen werden sollte. Aus formalen Gründen war dieser Verlustausgleich nach Maßgabe des § 100 der HGO gerechtfertigt, da die Ausgaben unvorhergesehen und unabweisbar waren und daher ausgeglichen werden mussten. Dennoch wurde diese Entscheidung von Teilen der Opposition angegriffen, weil ausgerechnet Produkte aus dem Sozialbereich zur Deckung beansprucht wurden. So ist es für die Koalition nicht überraschend, dass die Fraktion „Die Linke“ diese Vorlage zum Anlass nimmt, für künftige Deckungsprobleme eventuelle Überschüsse aus den Produktgruppen „soziale Leistungen“ oder „Gesundheitsdienste“ herauszunehmen.
Was hier im ersten Augenblick diskussionswürdig erscheint, widerspricht bei näherem Hinsehen nicht nur Haushaltsgrundsätzen, sondern beengt auch den Entscheidungsspielraum der Verwaltung und bringt zudem den von sozialen Leistungen und Versorgungen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern keinerlei zusätzliche Vorteile.
Es gibt einen im Kommunalrecht festgehaltenen Grundsatz, wonach die Haushaltswirtschaft so zu planen ist, dass die stetige Erfüllung der kommunalen Aufgaben gesichert ist. Haushaltspolitik ist also stets Mittel zum Zweck – konkreter gesagt: Sie ist in den Haushalt übersetzte Fachpolitik. Dort, wo die ursprünglich geplanten Mittel nicht ausreichen, muss es möglich, ja geboten sein, dass Mittel aus solchen Produktbereichen genommen werden, in denen Überschüsse erwirtschaftet werden konnten. Wäre dies nicht möglich, müssten wichtige Investitionen in die kommunale Daseinsvorsorge verschoben oder gar gestrichen werden. Die vom Landkreis gegründeten MVZs sind ein gutes Beispiel dafür: Sie mögen in falscher Einschätzung der weiteren Entwicklung mit zu wenig Grundkapital ausgestattet worden sein. Um die gesundheitliche Versorgung des ländlichen Raums zu gewährleisten, muss nun wenigstens nachträglich der entstandene Verlust ausgeglichen werden. Dass dazu nicht einmal mehr auf ein Produkt des Gesundheitsbereichs zurückgegriffen werden darf, wie es die Linke will, berührt schon merkwürdig.
Die im Linken-Antrag benannten Produktbereiche erhalten regelmäßig deshalb einen relativ hohen Haushaltsansatz, weil die im jeweiligen Haushaltsjahr zu erwartenden Ausgaben wegen unbestimmter Fallzahlen schwer im Voraus zu berechnen sind. Eventuell am Jahresende zu verbuchende Überschüsse können auf keinen Fall an die Betroffenen, womöglich als Weihnachtsgeschenk, verteilt werden. Würden sie im Kreishaushalt verbleiben, müssten sie zum Schuldenabbau verwendet werden, und zwar keineswegs beschränkt auf den Bereich der Leistungen im Gesundheits- oder Sozialbereich.
Wohl aber sollte bei künftigen Verlustausgleichs-Vorlagen der Verwaltung mehr als bisher darauf geachtet werden, dass die zum Ausgleich herangezogenen Produkte präziser ihrer Dimension nach benannt werden, und dass im Einzelnen begründet wird, warum die betroffenen Haushaltsansätze nicht ausgeschöpft wurden. Wenn in der Haushaltspolitik Verwaltungshandeln transparent gemacht wird, können sicher Missverständnisse und unnötige Diskussionen vermieden werden.
Die Koalition lehnt daher den Antrag der Linken-Fraktion ab.