Teilhabe der ausländischen Einwohner*innen

Von Christian Grunwald, Fraktionsvorsitzender in Doppelspitze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 23: Teilhabe der ausländischen Einwohner*innen: Stärkung des Kreisausländerbeirats durch
Beteiligung der Integrationskommissionen in der nächsten Wahlperiode ab 2026,
Vorlage 4445-2024/DaDi
Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Integration ist eine der zentralen gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit, und das gilt besonders für unseren stark wachsenden Landkreis. Es sind die Kommunen, der Landkreis zuvorderst mit eingeschlossen, die die Integration gestalten und leben.  Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft, dem Sport und der Kultur. Vor diesem Hintergrund hat meine Fraktion den Antrag zur Erweiterung des Kreisausländerbeirats um die Integrationskommissionen eingebracht.

Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Migrationsgeschichte stärken und ihre Perspektiven gezielt in unsere Entscheidungsprozesse einbringen. Der Kreisausländerbeirat ist ein wichtiges Gremium, um diese Stimmen hörbar zu machen – aber er muss wachsen und zeitgemäß sein, um den Anforderungen unseres Landkreises gerecht zu werden.

Mit der letzten HGO Reform wurde u.a. festgelegt, dass Kommunen mit mehr als 1000 ausländischen Einwohner*innen, bei denen keine Ausländerbeiratswahl zustande kam, Integrationskommissionen bilden müssen. Diese Reform war nötig, um das Thema gerade auch im ländlichen Raum auf der kommunalen Agenda zu halten. Aktuell haben wir 6 Ausländerbeiräte und 9 Integrationskommissionen in unserem Landkreis. In der Konsequenz halten wir es für zielführend, dass die Integrationskommissionen in einem erweiterten Kreisausländerbeirat in der neuen Wahlperiode ab 2026 auf der Kreisebene mit abgebildet werden.

Im GGSA und HFA haben wir aufgeklärt, dass mit unserem Satzungsvorschlag (Stichwort §86 HGO) keine kommunalen Funktionsträger, sondern ausländische Mitbürger*innen aus den Integrationskommissionen entsendet würden. Haben auch klar gemacht, dass es uns nicht um die Stimmberechtigung, der von den Integrationskommissionen entsendeten Mitglieder per se geht. Diese können, wie die Kreistagsabgeordneten, auch nur beratend sein.

Wir haben im HFA schließlich beantragt, dass der Antrag dem Kreisausländerbeirat zur Beratung zugewiesen werden möge und bis zu einer Beantwortung im Geschäftsgang bleibt. So wie es eben in vielen kommunalen Verfahren geübte Praxis ist: Den Betroffenen, die Möglichkeit zur Stellungnahme geben. Um so in einen produktiven und verantwortlichen Beteiligungsprozess zu kommen. Diesen Antrag halten wir auch weiterhin aufrecht.

Die Zustimmung zu dieser Vorgehensweise, wäre somit keine Vorfestlegung, sondern ein starkes Signal, dass wir die Teilhabe ernst nehmen und dass wir Mitsprache leben.
(Ich sagte es eingangs meiner Rede: die kommunale Familie gestaltet die Integration. Wir müssen die besten Lösungen für morgen finden. Eine stärkere Repräsentation der Interessen von Migrant*innen bedeutet, dass ihre Belange in unsere politischen Entscheidungen besser einfließen. Dies führt zu besseren, umfassenderen Lösungen für den gesamten Landkreis. Integration ist kein Selbstläufer, sie braucht vor allem politische Rahmenbedingungen, die Inklusion fördern.)