Änderungsantrag im Kreistag am 31.03.2025
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025/2026 – Stärkung des Subsidiaritätsprinzips zur Haushaltskonsolidierung, Vorlage-Nr. 5702-2025/DaDi
Beschlussvorschlag
Der Kreistag möge beschließen:
- Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Teilhaushalte//Produktbereiche 01, 03, 05, 06 bis zum 30.6.2025 systematisch daraufhin zu überprüfen, welche Aufgaben gemäß dem Subsidiaritätsprinzip sinnvollerweise von freien Trägern, gemeinnützigen Organisationen oder privaten Dienstleistern wirtschaftlicher erbracht werden können als durch den Landkreis selbst.
- Für jede identifizierte Aufgabe ist eine Wirtschaftlichkeitsanalyse zu erstellen, die die folgenden Aspekte umfasst:
2.1 Kosten der bisherigen Leistungserbringung durch den Landkreis
2.2 mögliche Synergieeffekte und Einsparpotenziale
2.3 geschätzte Kosten bei Übertragung an externe Träger - Für identifizierte Aufgaben ist dem Kreistag ein grober Maßnahmenplan vorzulegen, der Vorschläge zur Übertragung an externe Träger enthält, inklusive eines Zeitplans für die mögliche Umsetzung und einer Prognose der zu erwartenden Haushaltsentlastung.
Begründung:
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Der Haushaltsplan-Entwurf 2025 weist ein erhebliches Defizit auf und die Rücklagen sind aufgebraucht. Das Haushaltsjahr 2024 schließt nach derzeitigem Kenntnisstand im Ergebnis mit einem Fehlbetrag ab.
Dies erfordert ein grundsätzliches Umdenken in der Aufgabenwahrnehmung. Das Subsidiaritätsprinzip, wonach staatliche Aufgaben möglichst von der kleinsten dazu fähigen Einheit wahrgenommen werden sollen, bietet einen bewährten Ansatz zur Effizienzsteigerung und zu mehr Wirtschaftlichkeit.
Eine moderne Kommunalverwaltung sollte sich bei der Aufgabenerfüllung auf ihre hoheitlichen Aufgaben und Kernkompetenzen konzentrieren: strategische Steuerung, Qualitätssicherung und Koordination. Die operative Umsetzung vieler Aufgaben kann oft wirtschaftlicher und flexibler durch freie Träger, gemeinnützige Organisationen oder private Dienstleister erfolgen.
Die Teilhaushalte Innere Verwaltung (01), Schulträgeraufgaben (03), Soziales (05) und Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (06) sollen hierauf überprüft werden.
Durch die konsequente Anwendung des Subsidiaritätsprinzips kann der Landkreis:
- flexibler auf veränderte Anforderungen reagieren,
- von der Expertise spezialisierter Träger profitieren,
- Synergieeffekte nutzen,
- Personalkosten reduzieren und
- langfristig das strukturelle Defizit abbauen.
Das Subsidiaritätsprinzip ist ein anerkanntes Organisationsprinzip, das auch auf EU-Ebene verankert ist. Es besagt, dass eine staatliche Aufgabe nur dann von einer höheren Ebene wahrgenommen werden soll, wenn die niedrigere Ebene dazu nicht in der Lage ist. Übertragen auf die Landkreisebene bedeutet dies, dass der Landkreis nur jene Aufgaben selbst wahrnehmen sollte, die nicht ebenso gut oder besser von freien Trägern oder privaten Dienstleistern erbracht werden können.
Die Überprüfung der Teilhaushalte soll dabei nicht zu einem Qualitätsverlust bei den Leistungen für die Bürger*innen führen. Vielmehr geht es darum, durch kluge Steuerung und Delegation die vorhandenen Ressourcen effizienter einzusetzen und gleichzeitig die Qualität der Leistungen zu sichern oder sogar zu verbessern.