Sozialverträglicher Wohnungsbau

04. Dezember 2015

Änderungsantrag zur Vorlage 3171-2015/DaDi Haushaltssatzung
und Haushaltsplan 2016
Änderungsantrag „Sozialverträglicher Wohnungsbau“
Im Haushaltsplan 2016 werden 20.000 Euro bereitgestellt, um ein Konzept
zum „sozialverträglichen Wohnungsbau“ zu erstellen. In diesem Konzept
sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:

• Wie sind die rechtlichen (z.B. Kommunalverfassungsrecht) Voraussetzungen
für eine wirtschaftliche Betätigung des Landkreises und
seiner Kommunen im Bereich des Wohnungsbaus und seiner Bewirtschaftung?
• Ist in den Kommunen des Landkreises die Bereitschaft vorhanden,
sich an einer gemeinsamen Rechtsform zur Erstellung und Bewirtschaftung
sozialverträglichen Wohnungsbaus zu beteiligen und ggf.
vorhandenen eigenen Wohnungsbestand einzubringen?
• Gibt es Möglichkeiten der Beteiligung an Unternehmen der Wohnungswirtschaft
oder zur Zusammenarbeit mit ihnen?
• Gibt es Möglichkeiten zum Erwerb von Belegungsrechten an öffentlich
geförderten Wohnungen, die durch Dritte errichtet wurden
und/oder verwaltet werden?
• Welche Möglichkeiten und Bedingungen einer öffentlichen Förderung
bestehen für die Erstellung von Wohnraum durch den Landkreis
bzw. durch ein Unternehmen, an dem der Landkreis und/oder seine
Kommunen beteiligt sind? Hierbei ist auch die Förderung von Modellvorhaben
zu berücksichtigen.
• Gibt es geeignete Modelle zur Unterbringung von Flüchtlingen, die
mit anderen Wohnbauvorhaben kombinierbar sind und sowohl zu
einer langfristigen Steigerung des Wohnungsangebots führen, als
auch dem akuten Unterbringungsbedarf Rechnung tragen?

Begründung:
Nachdem der öffentlich geförderte Wohnungsbau in den vergangenen 30
Jahren aufgrund der Prognosen über rückläufige Bevölkerungszahlen, nahezu
zum Erliegen gekommen war, ergibt sich aufgrund der neueren Entwicklung
–vornehmlich bestimmt durch den Zuzug in die Städte im Verdichtungsraum
und ihr nahes Umland- erheblicher Bedarf an Wohnraum.
Erschwerend ist in den letzten Jahren für viele öffentlich geförderte Wohnungen
die Belegungsbindung erloschen, und die Fehlbelegungsabgabe
war abgeschafft. Die Voraussetzungen zur Wiedereinführung ihrer Erhebung
wurden durch die Landesregierung erst kürzlich wieder geschaffen.
Als Folge dieser Entwicklung steht für Teile der Bevölkerung sowie für die
Unterbringung von Flüchtlingen kaum noch angemessener Wohnraum zu
akzeptablen Preisen zur Verfügung.
Aufgrund dieser Situation stehen vermehrt öffentliche Mittel von Bund
und Land für die Finanzierung von Wohnraum zur Verfügung bzw. sind
angekündigt.
Da private Investoren sich vornehmlich auf den Bau von frei finanzierten
Mietwohnungen und die Errichtung von Eigentumswohnungen konzentrieren,
sollte der Landkreis ggf. gemeinsam mit den Gemeinden die ihm zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Bereitstellung von kostengünstigem
Wohnraum für weite Teile der Bevölkerung prüfen und ggf. Schritte
einleiten, um sie zu nutzen.
Zur Erstellung des Konzeptes ist es sinnvoll Fachleute als Berater hinzuzuziehen.
Die Darstellung und Bewertung rechtlicher und wirtschaftlicher
Voraussetzungen und Auswirkungen eines finanziellen Engagements des
Landkreises und seiner Kommunen in den Bau und in die Bewirtschaftung
von Wohnungen bedarf detaillierter Sachkenntnis und ggf. Erfahrungen
aus anderen Gebietskörperschaften. Ferner sind die Kenntnis zukunftweisender
sozialpolitischer und baulicher Modelle sowie spezifische Kenntnisse
bundes- und europaweiter Förderprogramme erforderlich, um die Möglichkeiten
einer Förderung auszuschöpfen.