Nutzung der Event-Funktion der Corona-Warn-App

Kreistagssitzung am 21.6.2021

Christian Grunwald, Fraktionsvorsitzender Fraktion Bü90/Die GRÜNEN im Kreistag

i.V.f. Christoph Gaa (Verf.), digitalpolitischer Sprecher Fraktion Bü90/Die GRÜNEN

Antrag GRÜNE, Vorlage – Nr. 0173-2021/DaDi                                                             

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

ich möchte unseren Antrag in Vertretung für den abwesenden digital-politischen Sprecher unserer Fraktion Christoph Gaa, wie im Antragstext angekündigt, begründen.

Seit dem Update auf Version 2.0 enthält die Corona-Warn-App (CWA) der Bundesregierung die Funktionalität zur Eventregistrierung.

Damit können Nutzerinnen und Nutzer im Einzelhandel, bei Veranstaltungen oder privaten Treffen per QR-Code einchecken.

Ziel: Mögliche Cluster können damit erkannt und Infektionsketten zielgerichtet unterbrochen werden.

Was spricht dafür die Event-Funktion der CWA der Bundesregierung bei kommunalen Veranstaltungen und insbesondere bei kommunalpolitischen Sitzungen zu nutzen und die Nutzung der Event-Funktion der CWA aktiv zu bewerben?

  1. Die CWA bietet ein zusätzliches Angebot mit einem wesentlich höherem Datenschutzniveau, wofür öffentliche Stellen bürgen. Eine potentielle Verknüpfung mit kommerziellen Angeboten und Ticketing Systemen, wie in der Luca App von Smudo besteht nicht.
  2. Man kann die eine App nutzen ohne die Andere zu lassen. An vielen Stellen im Einzelhandel werden schon Barcodes für beide Apps ausgehängt.
  3. Die Event-Funktion der CWA führt zu keinen Mehrkosten.
  4. Die CWA benötigt keine zusätzlichen Lizenzen.
  5. Die CWA kann ad hoc umgesetzt werden. Es muss nur ein Barcode erstellt und ausgedruckt und aufgehängt werden. Den habe ich Ihnen mal für heute mitgebracht.
  6. Der Antrag ist von der CDU Gießen. Er kann also nur gut sein. Zumindest für große Teile der Koalition in diesem Haus 😉

Eigentlich wäre der Antrag obsolet, wenn Kreisausschuss und Verwaltungsstab einfach mal schnell und praktisch entschieden und alle zur Verfügung stehende Mittel zur Kontaktverfolgung genutzt hätten.