Nachtragswirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebs Da-Di-Werk

Kreistagssitzung am 28.9.2015
Nachtragswirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebs Da-Di-Werk
F. Battenberg

Sehr geehrte Vorsitzende, meine sehr geehrten Damen und Herren,

Zunächst möchte ich bemerken, dass der vorliegende Nachtragswirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebs Da-Di-Werk unter ungünstigen Umständen erstellt werden musste. Bekanntlich wurde der ursprüngliche Wirtschaftsplan, den wir zusammen mit einer detailliert ausgearbeiteten Prioritätenliste der anstehenden Bauvorhaben im Kreistag schon Ende vergangenen Jahres beschlossen hatten, erst Ende Juni, also mehr als ein halbes Jahr später, vom Regierungspräsidium genehmigt. Es wurde hierzu die Auflage erteilt, dass der Gesamtbetrag der Kredite auf die Vorjahreshöhe von knapp 40 Millionen Euro reduziert werden müsse, also etwa 7 Millionen weniger als geplant. Dies hatte zur Folge, dass innerhalb eines kurzen Zeitraums umfangreiche Umpla­nungen erfolgen mussten, dies bei einem ohnehin sehr knappen Personalbestand des Da-Di-Werks. Die Prioritätenliste zur Investitionsplanung für die Jahre 2008 bis 2012 zum Schulbau- und Sanierungsprogramm sowie zu den Verwaltungsgebäuden musste z.T. drastisch geändert werden, obwohl ich im Laufe vieler Baumaßnahmen Mehrausgaben ergaben, die irgendwie aufgefangen werden mussten.

Ich kann an dieser Stelle nur sagen, dass die Verantwortlichen des Da-Di-Werks die­se schwierige Aufgabe mit Bravour gelöst haben. Deshalb kann ich dem Dezernen­ten Christel Fleischmann und seinem Team nur ein großes Lob aussprechen. Die Konsequenz ist natürlich, dass einige Schulen sich damit abfinden müssen, noch län­ger auf lange erhoffte Baumaßnahmen warten müssen, so dass der Dezernent gele­gentlich auch Kritik gefasst sein muss. Hier sollten wir ihn als Kreistagsabgeordnete nicht im Regen stehen lassen, sondern die Umschichtungen durch unsere Zustim­mung mit tragen. Nicht zu vergessen ist, dass diese zugleich einen zentralen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung darstellt.

Ansonsten ist zum Nachtragswirtschaftsplan wenig zu sagen, insbesondere wenig Kritisches. Ich möchte deshalb die Gelegenheit nutzen, eher beispielhaft einige Beo­bachtungen hervorheben, die das Gesamtbild präzisieren. Für die Joachim-Schu­mann-Schule in Babenhausen, bei der ursprünglich nur eine energetische Sanierung geplant war, waren durch Umstellung auf Neubaupläne Mehrausgaben von 350.000 € einzuplanen. Es kam hier hinzu, dass der Betrieb der dortigen zentralen Biomasse-Heizungsanlage Nachrüstungen und Folgekosten von nochmals 100.000 € erforder­lich machte; das Umsteigen auf Erneuerbare Energie ist eben nicht zum Nulltarif zu erhalten. Ein weiteres Beispiel ist die Hans-Quick-Schule in Bickenbach, bei der die geplante Einrichtung von Räumen für die Ganztagsbetreuung 200.000,- € kostet, was so nicht bei der Aufstellung des ursprünglichen Plans vorhersehbar war. Bei der Carlo-Mierendorff-Schule in Griesheim konnten Planungskosten für die Mensa entfallen, da inzwischen ein Abriss der Gebäude und ein Neubau geplant wird, der mithilfe einer Verpflichtungsermächtigung auf 3,8 Millionen € finanziert werden soll, was schon vorher eingeplant war. In der Gerhard-Hauptmann-Schule konnten angesichts dessen, dass die bisherigen Kostenprognosen sich als zu hoch erwiesen, eine drastische Korrektur der Ansätze um 2,7 Millionen € nach unten erreicht werden. Bei der Sanierung des Dieburger Kreishauses musste hingegen die Planansätze um 1,75 Millionen € erhöht werden, die zum Teil durch die zusätzlichen Leistungen an den Außenanlagen und der Straße bedingt waren.

Diese Auflistung soll genügen und zeigen, dass eine sukzessive Anpassung nach oben oder nach unten im Laufe der Baumaßnahmen erforderlich wurde, die im Er­gebnis eine Verlängerung vieler Projekte zur Folge hatte. Da war es fast schon ein glücklicher Zufall, dass die Konzentration der der Sanierung der Gustav-Heinemann-Schule in Dieburg auf die Sommerferien die Verteilung der erhöhten Baukosten auf die folgenden Jahre notwendig machte.

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen wird demnach dem Nachtragswirtschafts­plan zustimmen.