GRÜNE mit Antrag für regelmäßige Kurzberichte
Die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zur anstehenden Sitzung des Kreistags am 15.09.2025 einen Antrag eingebracht, der die Einführung verpflichtender Kurzberichte zur Situation der Kreiskliniken und der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) GmbH zu jeder Sitzungsrunde fordert.
„Die Information des Kreistags erfolgt bisher unregelmäßig, unzureichend und oft verspätet“, betont Martin Tichy, Mitglied der Grünen Kreistagsfraktion. „In der Folge werden entscheidende Entwicklungen erst mit deutlich zeitlicher Verzögerung sichtbar und der Kreistag regelmäßig vor vollendete Tatsachen gestellt. Lenkungs- und Steuerungsmöglichkeiten werden den zuständigen Gremien entzogen. Beispiele dafür sind die steigenden Defizite, die zuletzt erst kurz vor Jahresende kommuniziert wurden oder aktuell die Schließung der Geburtsklinik.“
Den Kreistag besser und zeitnaher in die Entscheidungen der Kreiskliniken einzubinden, ist aus Sicht der Grünen auch eine Forderung aus der aktuellen Haushaltsverfügung des Regierungspräsidiums.
Die Sicherung der stationären medizinischen Versorgung durch die Kreiskliniken ist mit einem erheblichen personellen und finanziellen Aufwand und steigenden Defiziten verbunden. Sie ist eine Kern- und Pflichtaufgabe des Kreises, deshalb sind Quartalsberichte gesetzlich vorgeschrieben. Diese werden jedoch oft mit großer zeitlicher Verzögerung vorgelegt.
Für die Medizinischen Versorgungszentren gibt es dagegen bisher keine verpflichtenden Berichte an den Kreistag. In den MVZ erbringen niedergelassene Ärzte im Angestelltenverhältnis Leistungen der ambulanten ärztlichen Versorgung, für die eigentlich die Kassenärztliche Vereinigung zuständig ist. Diese zu 100 Prozent freiwillige Leistung des Kreises sollte ursprünglich nur dort eingesetzt werden, wo die ärztliche Versorgung ansonsten nicht mehr gewährleistet ist. Und sie sollte ohne Zuschüsse auskommen. Inzwischen wird der Auftrag immer weiter ausgedehnt und ist ebenfalls defizitär.
Der Antrag der Grünen sieht vor, dass ab Oktober 2025 zu jeder Sitzungsrunde ein schriftlicher Kurzbericht zur betrieblichen und finanziellen Situation der Kreiskliniken und der MVZ GmbH an die zuständigen Ausschüsse vorgelegt wird. Diese Berichte sollen in übersichtlicher und stichpunktartiger Form Informationen enthalten zum Verlauf des aktuellen Wirtschaftsplans und des erwarteten Defizits, zu Stellensituation und Auslastung der einzelnen Abteilungen der Klinik. Weitere Kennzahlen soll die Betriebsleitung der Kreisklinken gegebenenfalls ergänzen.
Ein Jahr nach Einführung der Kurzberichte sollen diese von Betriebsleitung, Kreisausschuss und Kreistag evaluiert und überprüft werden.