Jugendsozialarbeit an Schule (Schulsozialarbeit)

KT Sitzung 29.06.2015, Christian Grunwald, Fraktion Bü90/Die GRÜNEN, sozialpolit. Sprecher

Vorlage-Nr.: 2591-2014/DaDi

 

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

Werte Kolleginnen und Kollegen,

 

Im Rahmen langer kommunalpolitischer Diskussionen über die Erfordernis von Schulsozialarbeit, formulierte der Landkreis Angebote einer projektorientierten und experimentellen Schulsozialarbeit mittels der Fachkräfte der Kinder- und Jugendförderung. Da die Projektorientierte den Ansprüchen nicht gerecht werden konnte, setzte der Kreistag 2008 eine standortbezogene Zuordnung von Fachkräfteanteilen an 17 SEK I Schulen fest. Der Fachbereich Jugendsozialarbeit (kurz JuSaS) an Schule mit einem Konzept von Prävention, Intervention und Vernetzung entstand. Mithilfe des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes gelang der sozialpolitische Lückenschluss: die Förderschulen wurden von der JuSaS miteinbezogen. In diesem Zuge konnten sozusagen kollateral die Stellenanteile an allen 17 Sek I Schulen auf mind. 0,5 VZÄ ausgefahren. Eine qualitative Realisierung des Konzeptes schien erreicht. Die Jugendsozialarbeit an Schule ist an vielen Schulen fester Bestandteil des Alltags, trägt zur Profilbildung der Schule bei, etabliert Kooperationen im Sozialraum und ermöglicht die Herstellung einer individuellen und sozialen Chancengleichheit, nicht zu letzt durch eine Verzahnung mit der kommunalen Jugendhilfe.

Mit der uns vorliegenden Vorlage erreicht uns nun die Macht des Faktischen: Das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes ist ausgelaufen. Das Land Hessen hat den Kooperationsvertrag der Schulsozialarbeit an der Joachim-Schumann-Schule gekündigt. Im Gegenzug sind in Koppelung mit der 105% Lehrerversorgung Kompensationsmöglichkeiten in Aussicht gestellt. Deren Erfüllung ist zu verhandeln und abzuwarten. Die personelle Sachlage hat sich verkompliziert, aber die Notwendigkeit einer funktionierenden Schulsozialarbeit ist in unserem Hause unumstritten.

Zuletzt erlaubte uns der Konsolidierungsdruck als Kreistag nur die Entscheidung eine weitere 10% jährliche Kürzung des verbleibenden Fachpersonals aufzuheben. Für einen Ausgleich der ausgefallenen Mittel besteht jedoch kein finanzieller und personalpolitischer Spielraum.

Die Evaluationsprozesse der standortbezogenen Schulsozialarbeit haben ergeben, dass die vor dem Bildungs- und Teilhabepaket eingesetzten 0,25 Stellen an den SEK I Schulen die konzeptionell zugewiesenen Aufgaben nicht schultern können. Die Ergebnisse und mehrjährigen Erfahrungen zeigen, dass es nur mit einer 0,5 Stelle gelingt den Ansprüchen an eine standortbezogene Schulsozialarbeit zu realisieren.

So verbleibt uns keine andere Wahl als die von der Arbeitsgruppe entworfene Neuverteilung der Stellen und den teilweisen Rückfall in eine projektorientierte Schulsozialarbeit zu akzeptieren.

Dennoch sehen wir die Vorlage politisch als Bestätigung den Fachbereich JuSaS eben nicht als eine kommunale freiwillige Leistung zu deklarieren und hier eben keine Konsolidierung anzusetzen. Die Frage, ob hierbei der Einsatz freier Träger finanzpolitisch verantwortlicher ist, werden wir im Prozess zu beantworten haben.

 

Politisch zieht unsere Fraktion das Fazit, langfristig an einer standortbezogenen Schulsozialarbeit konzeptionell festzuhalten. Nur wenn Schule und Jugendhilfe vor Ort im Sozialraum vernetzt sind, können wir die postulierte lokale Bildungslandschaft entwickeln und von einem Lebensort Schule sprechen, der den gesellschaftlichen Erfordernissen Rechnung trägt.